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Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Steinfurter Straße 60a · D-48149 Münster · Tel +49 (251) 68642-0

Bares für Bildung

Bildungsscheck NRW

Für Interessenten aus Münster!
Sie wollen sich beruflich weiterbilden und dafür einen Zuschuss beantragen? Das ist möglich! Sie können 50% der Kosten sparen und einen Zuschuss bis max. 500,- € erhalten. Das Land NRW bietet hierfür Fördergelder an. Weitere Infos: siehe untenstehendes Merkblatt (Download).

Wichtig: Überprüfen Sie vor Ihrem Antrag, ob der Weiterbildungsanbieter Bildungsschecks akzeptiert!

In 5 Schritten zum Ziel!
Folgen Sie Schritt für Schritt der Anleitung, lesen Sie sich die Informationen gut durch und füllen Sie den Antrag vollständig aus. Sobald wir alle Informationen von Ihnen erhalten haben, melden wir uns.

KOMPASS

Das neue Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ ist Mitte Juli 2023 gestartet. Ziel des Programms ist es, hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige, die mindestens 2 Jahre am Markt sind, durch gezielte Qualifizierungen zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Festigung des Geschäftsmodells. Bis zu 90 Prozent der Qualifizierungskosten, max. 4.500 Euro können übernommen werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragsstellung und Beratungsmöglichkeiten finden Interessierte hier.

Wir haben leider keine Bildungsschecks mehr!

Bis zum Ende des aktuellen Förderzeitraums am 30.06.2024 können wir leider keine Bildungsschecks mehr ausgeben, da unser Kontingent aufgebraucht ist. Wie es danach weitergeht, ist noch nicht bekannt.

Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald es Informationen hierzu gibt.

Bei Weiterbildung Geld

Für Unternehmen bietet die Agentur für Arbeit Fördermittel für Weiterbildung und Qualifizierung an.
Ab 1. April 2024 gilt:

– Lehrgangskosten: Zuschüsse zwischen 25% und 100% nach Betriebsgröße.
– Arbeitsentgeltzuschüsse (Lohnersatz für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten): Zuschüsse zwischen 25% und 75% nach Betriebsgröße.
– Förderung von betrieblichen Umschulungen (auch bei 3-jähriger oder längerer Umschulungsdauer möglich).
– Zusätzliches Qualifizierungsgeld: Für Arbeitsplätze, die durch den Strukturwandel gefährdet sind und durch gezielte Weiterbildung (mind. 120 Std.) erhalten werden können. Lohnkostenentlastung in Höhe von 60% bis 67% des Nettoentgelts. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Arbeitgeber. Förderdauer: bis 3,5 Jahre.

Wichtig: Die Förderung muss immer vor Beginn der Weiterbildung oder Umschulung beantragt werden!

Weitere Informationen und Beratungen erhalten Unternehmen beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA).