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Prämiengutschein für Weiterbildung ist leichter zu bekommen

Bundesbildungsministerium ändert Förderkonditionen

Wissen auffrischen, Neues lernen und sich für künftige Aufgabenfelder qualifizieren: Viele Erwerbstätige wollen sich beruflich weiterbilden, können sich die Kurse aber häufig nicht leisten. Darum unterstützt der Bund Geringverdiener durch die 50-prozentige Übernahme der Kosten bzw. mit maximal 500 Euro. Anfang Juli hat das Bundesbildungsministerium die Fördervoraussetzungen im Programm Bildungsprämie vereinfacht.

Wer in Münster an dem Zuschuss interessiert ist, wendet sich an Jörg Versen von der Handwerkskammer, André Mannke von der Volkshochschule oder Günter Klemm von der Wirtschaftsförderung. Die Einrichtungen fungieren als „verlängerter Arm“ des Bundesbildungsministeriums, prüfen die Förderkonditionen und stellen nach einem positiven Bescheid den Prämiengutschein aus. Das Förderinstrument ist bares Geld wert und wird beim Anbieter der Fortbildungsmaßnahme eingereicht.
Damit ein Antragsteller den Prämiengutschein erhält, muss er mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Das betrifft Angestellte und Selbstständige. Weiterhin maßgeblich ist ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten.
Neuerdings ist die Kostenobergrenze von 1.000 Euro (inkl. MwSt.) pro Kursus für die Förderung nicht mehr relevant. Sie wurde mit der aktuellen Regelung ebenso aufgehoben wie die Altersbeschränkung auf Personen ab dem 25. Lebensjahr. Das heißt: Ab sofort können auch jüngere Menschen die Bildungsprämie beantragen – und zwar von nun an einmal pro Jahr. Der Kanon förderbarer Maßnahmen umfasst auch Pflichtfortbildungen, sofern keine Finanzierungspflicht durch den Arbeitgeber besteht, und die Förderung von Prüfungen.