Neue Förderkonditionen beim Bildungsscheck
Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH ist Fördermittelexperte Günter Klemm. Nach telefonischer Terminvereinbarung lädt er die am Bildungsscheck interessierte Person oder das Unternehmen zu einem persönlichen Gespräch ein. In diesem werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung geklärt, ehe die WFM die Unterlagen beim Fördermittelgeber einreicht. „Ein unkompliziertes Prozedere, das sich finanziell auszahlt“, betont Klemm: „Zumal die verbesserten Konditionen einem noch größeren Personenkreis die Möglichkeit zur geförderten Weiterbildung bieten.“
Der Bildungsscheck ist an das zu versteuernde Einkommen (im Steuerbescheid) gekoppelt. Nach der Neuregelung können ihn Privatperson bis zur Grenze von 40.000 Euro bei alleiniger bzw. von 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung beantragen. Des Weiteren entfallen auch zielgruppenspezifische Schwerpunkt-setzungen, zum Beispiel Altersbeschränkungen und Bildungsgrade, mit denen bislang die Vergabe des Bildungsschecks reguliert wurde. Zudem wird die förderfähige Zielgruppe um Selbständige erweitert. Und schließlich ist ein Scheck bald jedes Jahr zu bekommen – und nicht mehr nur alle zwei Jahre.
Für Unternehmen, die für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter einen Bildungsscheck beziehen wollen, gilt keine Einkommensgrenze mehr. Schließlich können sie im so genannten betrieblichen Zugang bis zu zehn Schecks pro Jahr erhalten. Außerdem werden wieder arbeitsplatznahe Fortbildungen in Form von Inhouse-Seminaren unterstützt. „Die Qualifizierung für aktuelle Aufgabenbereiche und berufliche Herausforderungen, zum Beispiel die Digitalisierung, erhalten die Arbeitskraft und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.“