Berufliche Weiterbildung ist ein Schlüssel für individuelle Karrierechancen und die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Förderprogramme leisten hierbei einen wichtigen Beitrag.
Sie ermöglichen es Beschäftigten, sich gezielt weiterzuentwickeln – unabhängig von Alter, Vorbildung oder finanziellen Gegebenheiten. Gleichzeitig helfen Zuschüsse Unternehmen, dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen und den Wandel in Wirtschaft und Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten.
Investition in Qualifikation zahlt sich aus und steigert die Wettbewerbsfähigkeit.
Das Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ unterstützt hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige, die mindestens 2 Jahre am Markt sind, durch gezielte Qualifizierungen. Bis zu 90 Prozent der Qualifizierungskosten, max. 4.500 Euro, können übernommen werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragsstellung und Beratungsmöglichkeiten finden Interessierte bei dieser Anlaufstelle.
Seit 01.07.2024 ist die Förderung beruflicher Weiterbildung über den Bildungsscheck NRW beendet. Alle vorher ausgestellten Schecks sind bis 2029 gültig und können auch nach Ende der Förderung noch bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden.
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung, eine neue Förderung für berufliche Weiterbildung zu schaffen. Sobald das Programm veröffentlicht ist, finden Sie die Informationen dazu auf dieser Webseite des MAGS.
Bis dahin verweist das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf folgende Förderinstrumente.
Auch für Unternehmen bietet die Agentur für Arbeit Fördermittel für Weiterbildung und Qualifizierung an:
Wichtig: Die Förderung muss immer vor Beginn der Weiterbildung oder Umschulung beantragt werden!
Weitere Informationen und Beratungen erhalten Unternehmen beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter dem Stichwort Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.