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Berufliche Weiterbildung

Bares für Bildung: Qualifikation zahlt sich aus

Berufliche Weiterbildung ist ein Schlüssel für individuelle Karrierechancen und die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Förderprogramme leisten hierbei einen wichtigen Beitrag.

Sie ermöglichen es Beschäftigten, sich gezielt weiterzuentwickeln – unabhängig von Alter, Vorbildung oder finanziellen Gegebenheiten. Gleichzeitig helfen Zuschüsse Unternehmen, dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen und den Wandel in Wirtschaft und Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten.

Investition in Qualifikation zahlt sich aus und steigert die Wettbewerbsfähigkeit.

Förderprogramme

KOMPASS

Das Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ unterstützt hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige, die mindestens 2 Jahre am Markt sind, durch gezielte Qualifizierungen. Bis zu 90 Prozent der Qualifizierungskosten, max. 4.500 Euro, können übernommen werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragsstellung und Beratungsmöglichkeiten finden Interessierte bei dieser Anlaufstelle.

Bildungsscheck 2.0

Der Bildungsscheck 2.0 ist da!

Seit Anfang Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung.

Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden. Weiterbildungsinteressierte erhalten eine Förderung von 50 % (maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben.

Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.

So geht’s:

  1. Registrieren:
    Gehen Sie zum ESF-Onlineportal. Registrieren Sie sich dort und bestätigen Sie Ihre Registrierung mit dem Code, den Sie per E-Mail vom ESF-Onlineportal erhalten haben.
  2. Anmelden:
    Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung unter „Bildungsscheck 2.0“ an – spätestens am Tag vor Kursbeginn an. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an.
  3. Teilnehmen:
    Nehmen Sie an Ihrer Weiterbildung teil. Bitten Sie den Weiterbildungsanbieter, die Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt) auszufüllen und eine Rechnung auszustellen.
  4. Unterlagen hochladen und Antrag stellen:
    Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal
    1. die vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung,
    2. die Rechnung der Weiterbildung
    3. und Ihren Einkommensteuerbescheid hoch.
  5. Förderbetrag erhalten:
    Die zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag. Bei einer positiven Förderentscheidung wird der Zuschuss direkt auf das Konto überwiesen.

Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen: Link zum Schnelltest

Die Antragsstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag

Weitere Informationen erhalten Interessierte hier:


Für Arbeitgeber

Agentur für Arbeit

Für Unternehmen bietet die Agentur für Arbeit Fördermittel für Weiterbildung und Qualifizierung an:

  • Lehrgangskosten: Zuschüsse zwischen 25% und 100% nach Betriebsgröße.
  • Arbeitsentgeltzuschüsse (Lohnersatz für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten): Zuschüsse zwischen 25% und 75% nach Betriebsgröße.
  • Förderung von betrieblichen Umschulungen (auch bei 3-jähriger oder längerer Umschulungsdauer möglich).
  • Zusätzliches Qualifizierungsgeld: Für Arbeitsplätze, die durch den Strukturwandel gefährdet sind und durch gezielte Weiterbildung (mind. 120 Std.) erhalten werden können. Lohnkostenentlastung in Höhe von 60% bis 67% des Nettoentgelts. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Arbeitgeber. Förderdauer: bis 3,5 Jahre.

Wichtig: Die Förderung muss immer vor Beginn der Weiterbildung oder Umschulung beantragt werden!

Weitere Informationen und Beratungen erhalten Unternehmen beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter dem Stichwort Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.