Berufliche Weiterbildung ist ein Schlüssel für individuelle Karrierechancen und die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Förderprogramme leisten hierbei einen wichtigen Beitrag.
Sie ermöglichen es Beschäftigten, sich gezielt weiterzuentwickeln – unabhängig von Alter, Vorbildung oder finanziellen Gegebenheiten. Gleichzeitig helfen Zuschüsse Unternehmen, dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen und den Wandel in Wirtschaft und Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten.
Investition in Qualifikation zahlt sich aus und steigert die Wettbewerbsfähigkeit.
Das Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ unterstützt hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige, die mindestens 2 Jahre am Markt sind, durch gezielte Qualifizierungen. Bis zu 90 Prozent der Qualifizierungskosten, max. 4.500 Euro, können übernommen werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragsstellung und Beratungsmöglichkeiten finden Interessierte bei dieser Anlaufstelle.
Der Bildungsscheck 2.0 ist da!
Seit Anfang Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung.
Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden. Weiterbildungsinteressierte erhalten eine Förderung von 50 % (maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben.
Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.
So geht’s:
Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen: Link zum Schnelltest
Die Antragsstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag
Weitere Informationen erhalten Interessierte hier:
Für Unternehmen bietet die Agentur für Arbeit Fördermittel für Weiterbildung und Qualifizierung an:
Wichtig: Die Förderung muss immer vor Beginn der Weiterbildung oder Umschulung beantragt werden!
Weitere Informationen und Beratungen erhalten Unternehmen beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter dem Stichwort Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.