Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Hafenweg 16 · D-48155 Münster · Tel +49 (251) 68642-0
Nachhaltigkeitsberatung

Nachhaltig wirtschaften –
mit Orientierung von Anfang an

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet, ökologische, soziale und ökonomische Aspekte in Balance zu bringen – eine komplexe, aber zugleich chancenreiche Aufgabe für Unternehmen. Wer Verantwortung übernimmt, kann nicht nur Kosten senken, sondern auch das Unternehmensimage stärken, Mitarbeitende binden und die eigene Resilienz erhöhen.

Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH unterstützt Unternehmen beim Einstieg in dieses wichtige Zukunftsthema. Wir bieten einen ersten Überblick über zentrale Handlungsfelder und informieren zu Zertifizierungen wie Ökoprofit oder Gemeinwohlbilanz, zu Instrumenten wie dem betrieblichen Mobilitätsmanagement sowie zu passenden Förderprogrammen.

In unserer Rolle als Lotse helfen wir mit einer fundierten Erstberatung weiter und vernetzen Sie bei Bedarf mit spezialisierten Partnern – damit nachhaltiges Wirtschaften konkret und umsetzbar wird.

Die Schwerpunkte unserer Unterstützung

CO2-Bilanzierung - der erste Schritt zur Klimaneutralität

Die Erstellung einer CO₂-Bilanz ist die Basis für eine gezielte Reduktion von Emissionen. Sie zeigt auf, wo Ihr Unternehmen CO₂ ausstößt – von direkten Emissionen (z. B. Fuhrpark) über Energieverbrauch bis hin zur gesamten Wertschöpfungskette. Mit Tools wie EcoCockpit und der Startberatung unterstützen wir Sie auf dem Weg zur Klimaneutralität!

Gemeinwohlökonomie (GWÖ)

GWÖ setzt auf eine werteorientierte Wirtschaft, die neben finanziellen Erfolgen auch soziale und ökologische Verantwortung berücksichtigt. Unternehmen, die nach GWÖ-Prinzipien handeln, fördern Nachhaltigkeit, Fairness und regionale Wertschöpfung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen gemeinwohlorientiert auszurichten.

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzt neue Maßstäbe für die Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nach aktuellen Plänen der EU-Kommission werden jedoch rund 80 % der Unternehmen aus der Berichtspflicht herausgenommen. Dennoch bleibt Nachhaltigkeit ein entscheidender Erfolgsfaktor – auch für nicht verpflichtete Unternehmen.

Wen betrifft die CSRD?

  • Berichtspflichtig: Große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 50 Mio. EUR Umsatz sowie kapitalmarktorientierte KMU.
  • Ausgenommen: Kleinstunternehmen und nicht-kapitalmarktorientierte KMU.
  • Startzeitpunkt: Die ersten Berichte sind für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 erforderlich.

Optionen für nicht verpflichtete Unternehmen
Auch ohne gesetzliche Pflicht kann eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung ein Wettbewerbsvorteil sein. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet eine vereinfachte, an die CSRD angelehnte Berichtsoption für KMU. Damit können Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistungen glaubwürdig kommunizieren – ein wichtiger Faktor für Kunden, Investoren und Geschäftspartner.