Staat übernimmt erheblichen Teil des Beraterhonorars
Fast-Forward-Veranstaltung zu Fördermittel-Programmen
Neben Klemm informierte Rainer Huse von der Förderungs-gesellschaft des BDS-DGV über Nutzungs¬möglichkeiten des Programms. Die Unternehmer Carina Bach und Markus Neufend berichteten zusätzlich über ihre guten Erfahrungen mit geförderter Beratung. Sie hatten die Dienste von Dr. Stefan Borchert in Anspruch genommen.
Das neue Programm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richte sich laut Huse sowohl an junge Unternehmen als auch an Bestandsunternehmen kleiner und mittlerer Größe. In den Genuss der finanziellen Unterstützung kämen auch Firmen in Schwierigkeiten. „Das Programm dient der Steigerung und Herstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit“, betonte Huse, Geschäftsführer der Förderungsgesellschaft des BDS - DGV mbH aus Bonn. Sie ist im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums als Leitstelle tätig und prüft Antragsunterlagen zur Bezuschussung von Beratungen. „Beratungsförderung dient auch der Sicherung von Arbeitsplätzen und dem Erhalt des mittelständischen Unternehmertums.“
Eine Beratung würde mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Als Obergrenze der förderfähigen Beratungskosten nannte Huse 4.000 Euro bei Jung- und 3.000 Euro bei Bestandsunternehmen. Die Zuschusshöhe liege bei 50 Prozent, für Unternehmen in Schieflage kämen 90 Prozent zum Tragen.
Klemm bot den anwesenden Gästen die umfassende Hilfestellung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH auch beim neuen Programm an. Denn vor der Antragstellung bei einer Leitstelle müssten sie ein Informationsgespräch bei einem Regionalpartner führen. Die Leitstellen prüften die Anträge dann und erteilten eine vorläufige Zusage. Dann könne die Beratung beginnen.