Dauerhaft niedrige Inzidenz: Ab Freitag wesentliche Lockerungen in vielen Bereichen!
Großer Schritt zurück zur Normalität wegen niedriger Zahlen
Erlaubt sind:
- Treffen sind mit bis zu zehn Personen (plus Kinder bis 14 Jahre) aus maximal drei Haushalten. Private Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen, in Innenräumen maximal 50 Personen (negative Testergebnisse müssen vorliegen)
- Begrenzung im Handel auf eine Person pro 10 Quadratmeter. Negativtest zum Eintritt nicht länger erforderlich
- Tagungen und Kongresse mit begrenzter Personenzahl und einer entsprechenden Negativtestung
- Öffnung von Messen und Märkten unter entsprechenden Hygieneauflagen. Ein Gast pro 7 Quadratmeter auf Besucherfläche
- Konzerte und Aufführungen etwa in Theatern, Konzerthäusern und Kinos (negative Testergebnisse erforderlich, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung nach Sitzplan)
- Innen-Gastronomie mit negativem Testergebnis für Personal und Gäste (Abstandsregeln beachten. Auch Kantinen und Mensen können unter gleichen Bedingungen öffnen)
- Sport im Freien ohne Begrenzung der Personenzahl. Hallensport und die Nutzung der Fitnessstudios mit Negativtestung und gesicherter Kontaktnachverfolgung
- Unter freiem Himmel Zuschauer auf Sitzplätzen ohne Negativtest – nur bis zu 20 Prozent Auslastung der ursprünglichen Kapazitäten (maximal 500 Personen).
- In Innenräumen höchstens 250 Personen mit negativem Testergebnis, auf Sitzplätzen (und bis zu 20 Prozent der Kapazitäten).
- Besuch Freibäder auch mit Liegewiesen (negatives Testergebnis erforderlich, Personenzahl begrenzt)
- Keine Kapazitätsbegrenzung in Beherbergungsbetrieben
Neben der neuen Coronaschutzverordnung des Landes greift bei den Lockerungsbestrebungen auch die Zusage des Landes an Münster, als Corona-Modellkommune verschiedene Projekte zur Normalisierung durchführen zu können.
Lesen Sie die ausführliche Mitteilung der Stadt.
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