Business Breakfast bei der Kreishandwerkerschaft Münster
Die Kreishandwerkerschaft Münster, unter deren Dach sich 34 Innungen mit rund 1.200 Mitgliedsbetrieben vereinen, versteht sich als beratende Institution mit einem vielfältigen Leistungsspektrum. Es erstreckt sich von Rechts- und Ausbildungsfragen über die Prozessvertretung bis hin zu Inkasso und Einkaufsvorteilen.
Jan-Hendrik Schade gab zur Arbeit der Organisation eine kurze Einführung und übergab dann an den Leiter der Rechtsabteilung, Volker Bisping. Er beleuchtete den Beratungsbedarf der Handwerksbetriebe an zwei wichtigen Themen aus der Beratungspraxis, die auch für die zirka 70 Gäste aus allen Branchen relevant sind. Zum einen klärte Bisping darüber auf, in welchen Fällen Arbeitgebende von der Pflicht zur Entgeltfortzahlung befreit sind und welche Rolle die Krankenkassen spielen. Ein großes Thema in Betrieben ist auch das Berichtsheft, dessen Vorlage für Ausbildende essenziell ist und relativ einfach durchgesetzt werden kann.
WFM-Geschäftsführer Enno Fuchs betonte in diesem Kontext: „Für den sicheren und reibungslosen Betrieb der Handwerksunter-nehmen sind Gesetze und Verordnungen unverzichtbar. Sie dienen als Fundament, um klare Standards und Regeln zu etablieren, die sowohl die Qualität der Arbeit als auch die Sicherheit der Mitarbeitenden und Kunden gewährleisten.“ Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben könnten Handwerksbetriebe ihre Arbeiten in einem rechtlich abgesicherten Rahmen ausführen und dadurch das Vertrauen der Kunden gewinnen.