Suchen Sie nach einem Karrieresprung? Ist ein Leben und Arbeiten im Ausland Ihr nächster logischer Schritt? In dieser starken und prosperierenden Region Deutschlands bieten sich hervorragende Jobmöglichkeiten für Fachkräfte mit vergleichsweise hohen Gehältern. Um hier legal leben und arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine deutsche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Welche Schritte Sie unternehmen müssen, hängt von Ihrem Herkunftsland und Ihren beruflichen Qualifikationen ab.
Bürger von EU- und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) genießen Freizügigkeit und haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um nach Deutschland einzureisen und dort eine Beschäftigung aufzunehmen.
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Südkoreas, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands sowie der Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei nach Deutschland einreisen. Sie müssen jedoch vor Aufnahme einer Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen vor der Einreise nach Deutschland einen Visumantrag bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem zuständigen deutschen Konsulat stellen.
Haben Sie bereits einen Arbeitgeber gefunden, der Sie demnächst nach Deutschland holen möchte? Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann das Verfahren von Deutschland aus beschleunigen. Informieren Sie ihn vor Ihrer Terminvereinbarung bei der Botschaft oder dem Konsulat über das beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.
Das beschleunigte Verfahren für Fachkräfte kann den bürokratischen Aufwand zwischen der Zusage und dem ersten Arbeitstag erheblich verkürzen.
Das Einwanderungsgesetz sieht zwei Aufenthaltstitel vor, die die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland regeln: die Niederlassungserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird aus einem bestimmten Grund erteilt, beispielsweise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zur Ausbildung oder zur Familienzusammenführung, oder aus humanitären, rechtlichen oder politischen Gründen.
Mithilfe dieser Tabelle können Sie prüfen, ob und welche Deutschkenntnisse Sie für eine bestimmte Aufenthaltsgenehmigung benötigen.
https://www.wfm-muenster.de/wp-content/uploads/Required-German-Language-Skills.pdf
Es gibt zahlreiche Jobbörsen, die Sie für Ihre Suche nutzen können. Auch die Bundesregierung bietet auf ihrer offiziellen Website Stellenangebote für qualifizierte Fachkräfte an. Suche: Bundesland Nordrhein-Westfalen (Stadt Münster).
Offizielle Website der Bundesregierung für Fachkräfte.
https://www.make-it-in-germany.com/en/
Benötige ich eine Anerkennung? Je nach Herkunftsland und Berufsfeld kann eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation erforderlich sein. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens prüft die zuständige deutsche Behörde, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation einer deutschen gleichwertig ist oder ob Unterschiede bestehen. Dieses Verfahren wird auch als Gleichwertigkeitsprüfung bezeichnet. Nach vollständiger Einreichung Ihrer Unterlagen prüft die Behörde diese in der Regel innerhalb von drei Monaten.
Das mehrsprachige Portal „Anerkennung in Deutschland“ informiert darüber, wie ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland anerkannt werden können. Mit wenigen Klicks hilft der „Anerkennungsfinder“ Nutzern, die zuständige Behörde für ihren Antrag zu finden.
Die Anabin-Datenbank bietet Informationen zur Bewertung ausländischer Universitäten und Abschlüsse und ermöglicht die Einstufung ausländischer Qualifikationen in das deutsche Bildungssystem.
The BQ-Portal offers a wide range of information about foreign professional qualifications and vocational training systems. The portal enables a quick and consistent evaluation of foreign professional qualifications.