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Arbeiten in Münster

Schritt für Schritt ankommen

Suchen Sie nach einem Karrieresprung? Ist ein Leben und Arbeiten im Ausland Ihr nächster logischer Schritt? In dieser starken und prosperierenden Region Deutschlands bieten sich hervorragende Jobmöglichkeiten für Fachkräfte mit vergleichsweise hohen Gehältern. Um hier legal leben und arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine deutsche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Welche Schritte Sie unternehmen müssen, hängt von Ihrem Herkunftsland und Ihren beruflichen Qualifikationen ab.

Brauchen Sie ein Visum?

Bürger von EU- und EFTA-Mitgliedstaaten

Bürger von EU- und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) genießen Freizügigkeit und haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um nach Deutschland einzureisen und dort eine Beschäftigung aufzunehmen.

Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-/Nicht-EFTA-Staaten)

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Südkoreas, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands sowie der Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei nach Deutschland einreisen. Sie müssen jedoch vor Aufnahme einer Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Andere Drittstaatsangehörige

Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen vor der Einreise nach Deutschland einen Visumantrag bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem zuständigen deutschen Konsulat stellen.

Beschleunigtes Verfahren für Fachkräfte

Haben Sie bereits einen Arbeitgeber gefunden, der Sie demnächst nach Deutschland holen möchte? Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann das Verfahren von Deutschland aus beschleunigen. Informieren Sie ihn vor Ihrer Terminvereinbarung bei der Botschaft oder dem Konsulat über das beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.

Das beschleunigte Verfahren für Fachkräfte kann den bürokratischen Aufwand zwischen der Zusage und dem ersten Arbeitstag erheblich verkürzen.

5 Schritte für Drittstaatsangehörige mit Visumpflicht

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde und informieren Sie sich über die benötigten Dokumente für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Anschließend müssen Sie einen Termin vereinbaren, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, die Ihrem Visum entspricht.

Schritt 1: Typen von Visa

Sie müssen sich über die unterschiedlichen Visabestimmungen für Ihren Aufenthalt in Deutschland informieren. Informationen zu den für Ihren Aufenthalt in Deutschland geltenden Bestimmungen finden Sie hier: www.make-it-in-germany.com

Schritt 2: Botschaft kontaktieren

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Visum erfüllen, müssen Sie alle erforderlichen Dokumente für Ihren Visumantrag zusammenstellen. Die Liste der benötigten Dokumente finden Sie in der Regel auf der Website der deutschen Botschaft oder des deutschen Konsulats in Ihrem Wohnsitzland. Vereinbaren Sie etwa zur gleichen Zeit einen Termin zur Abgabe Ihres Visumantrags.

Um herauszufinden, welche deutsche Botschaft oder welches Konsulat für Ihren Visumantrag zuständig ist, sehen Sie sich die Weltkarte an.

Schritt 3: Visumantrag

Reichen Sie Ihren Visumantrag bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland ein. Wählen Sie für Ihren Visumantrag das Antragsformular, das dem Zweck Ihres Aufenthalts entspricht. Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland aus beruflichen Gründen erfolgt, benötigen Sie ein Arbeitsvisum. Nur so können Sie im Zusammenhang mit Ihrem Visum eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten.

Schritt 4: Persönliche Dokumente

Haben Sie Ihr Visum erhalten? Dann können Sie jetzt Ihre Reise nach Deutschland planen. Da Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, empfehlen wir Ihnen, alle Ihre persönlichen Dokumente mitzubringen, wie z. B. Ihre Geburtsurkunde, Zeugnisse Ihrer schulischen oder beruflichen Qualifikationen, Ihren Führerschein oder Ihre Heiratsurkunde. Bitte beachten Sie, dass Sie ab Ihrem ersten Tag in Deutschland krankenversichert sein müssen. Der Versicherungsnachweis wird spätestens bei der Abholung Ihres Visums bei der deutschen Botschaft verlangt.

Schritt 5: Aufenthaltserlaubnis

Konnten Sie mit Ihrem Visum einreisen? Herzlich willkommen in Deutschland! Ihr Visum ist in der Regel bis zu 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um länger in Deutschland bleiben zu können.

Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis

Das Einwanderungsgesetz sieht zwei Aufenthaltstitel vor, die die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland regeln: die Niederlassungserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird aus einem bestimmten Grund erteilt, beispielsweise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zur Ausbildung oder zur Familienzusammenführung, oder aus humanitären, rechtlichen oder politischen Gründen.

Erforderliche Deutschkenntnisse je nach Visumart

Mithilfe dieser Tabelle können Sie prüfen, ob und welche Deutschkenntnisse Sie für eine bestimmte Aufenthaltsgenehmigung benötigen.

https://www.wfm-muenster.de/wp-content/uploads/Required-German-Language-Skills.pdf

Stellenangebote

Es gibt zahlreiche Jobbörsen, die Sie für Ihre Suche nutzen können. Auch die Bundesregierung bietet auf ihrer offiziellen Website Stellenangebote für qualifizierte Fachkräfte an. Suche: Bundesland Nordrhein-Westfalen (Stadt Münster).

Weitere Infos Leben und Arbeiten in Deutschland

Offizielle Website der Bundesregierung für Fachkräfte.

https://www.make-it-in-germany.com/en/

Berufliche Anerkennung

Benötige ich eine Anerkennung? Je nach Herkunftsland und Berufsfeld kann eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation erforderlich sein. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens prüft die zuständige deutsche Behörde, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation einer deutschen gleichwertig ist oder ob Unterschiede bestehen. Dieses Verfahren wird auch als Gleichwertigkeitsprüfung bezeichnet. Nach vollständiger Einreichung Ihrer Unterlagen prüft die Behörde diese in der Regel innerhalb von drei Monaten.

Portal „Anerkennung in Deutschland“

Das mehrsprachige Portal „Anerkennung in Deutschland“ informiert darüber, wie ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland anerkannt werden können. Mit wenigen Klicks hilft der „Anerkennungsfinder“ Nutzern, die zuständige Behörde für ihren Antrag zu finden.

>> Link zum Portal

Anabin-Datenbank

Die Anabin-Datenbank bietet Informationen zur Bewertung ausländischer Universitäten und Abschlüsse und ermöglicht die Einstufung ausländischer Qualifikationen in das deutsche Bildungssystem.

>> Link zur Datenbank

BQ-Portal

The BQ-Portal offers a wide range of information about foreign professional qualifications and vocational training systems. The portal enables a quick and consistent evaluation of foreign professional qualifications.

>> Link zum Portal