Kontakt / Ansprechpartner
Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Steinfurter Straße 60a · D-48149 Münster · Tel +49 (251) 68642-0

2. WFM-Sonder-Newsletter: Hilfen von Stadt, Land und Bund

Corona-Krise: Finanzielle Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte

Die Corona-Krise belastet Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer und Ihre Mitarbeiter auch weiterhin massiv. Wichtig ist nun, dass die finanziellen Hilfen vom Land und Bund gut koordiniert und schnellstmöglich bei Ihnen ankommen. Das Team der Wirtschaftsförderung Münster GmbH informiert und berät Sie telefonisch zu diesen Sonderprogrammen unter Tel. 0251 68642-90 und per Mail an coronakrise@wfm-muenster.de. Die Hilfsangebote finden Sie auch – stets aktualisiert – auf unserer Webseite und in künftigen Sonder-Newslettern. Wir halten Sie durch Ihr Newsletter-Abonnement auf dem Laufenden. Der Wirtschaftsförderung ist wichtig, dass möglichst alle Unternehmen in Notlage von diesen Hilfen erfahren. Verbreiten Sie auch in Ihren Netzwerken diese Informationen.

Newsletter der WFM abonnieren

Hilfen der Stadt


Münster stundet Gewerbesteuerzahlungen bis Jahresende
Die Stadt Münster räumt Unternehmen die Möglichkeit zur Verschiebung der fälligen Gewerbesteuerzahlungen bis zum Jahresende 2020 ein. Auf Antrag wird die Stundung zinslos gewährt. Sie kann also ohne zusätzliche Kosten in Anspruch genommen werden. Auch hinsichtlich der Vergnügungssteuer und der Beherbergungssteuer will die Stadt Münster vorhandene Ermessensspielräume maximal ausschöpfen.
Weitere Informationen auf der Webseite der Stadt Münster.

Hilfen des Bundes


Finanzielle Soforthilfen für kleine und Solo-Selbstständige über 50 Milliarden Euro
Der Bund hat kleinen Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten finanzielle Soforthilfen zugesagt. Das Volumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Vorgesehen sind eine Einmalzahlung in Höhe von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten und eine Einmalzahlung in Höhe bis zu 15.000 Euro für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten. Sofern ein Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

KfW-Kredit: bis zu 90-prozentige Risikoübernahme und Zinssenkungen
Anfang der Woche (23. März) ist das neue KfW-Sonderprogramm 2020 mit unbegrenzten Mitteln an den Start gegangen. Es dient kleinen Betrieben, mittelständischen Firmen und Großunternehmen, die wegen der Corona-Krise Finanzierungsschwierigkeiten haben. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu drei Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe. Daneben ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.

Weitere Informationen gibt Ihnen auch das Bundeswirtschaftsministerium

Hilfen des Landes


"NRW-Soforthilfe 2020“ für Kleinbetriebe, Freiberufler und Solo-Selbstständige:
Start noch in dieser Woche

Mit Soforthilfen unterstützen Bund und Land in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer. Das Bundes-Soforthilfeprogramm Corona sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor (s. oben Hilfen des Bundes). Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.
Elektronische Antragsformulare stehen ab Freitag (27.03.) online auf dem Landsinformationsportal.

Bürgschaftsbanken stehen bereit
In NRW stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Für Kontokorrent-Linien bis 100.000 Euro werden über die Bürgschaftsbank NRW 90-prozentige Bürgschaften in einem Schnellverfahren mit nur einem Tag Bearbeitungszeit angeboten, sobald vom Bundesministerium der Finanzen die Freigabe dafür gekommen ist.

KfW-Kredite mit niedrigeren Zinssätzen
Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu drei Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe.

Entgegenkommen mit zinslosen Steuerstundungen
Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.

Entschädigungen für Quarantäne
Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, zum Beispiel Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragen.

Beteiligungskapital ohne Hausbank-Beteiligung
Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).
Finanzierungs-Instrumente für alle Unternehmen sowie die Ansprechpartner führt das Landsinformationsportal.
auf.