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Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Steinfurter Straße 60a · D-48149 Münster · Tel +49 (251) 68642-0

Stundung der Gewerbesteuer: Antragstellung ab sofort möglich

Formulare hier zum Download

Ab sofort können Unternehmen bei der Stadt Münster den Antrag auf Stundung der Gewerbesteuerzahlungen stellen. Des Weiteren bietet die Stadt Münster Betrieben die Möglichkeit zur Stundung der Vergnügungs- bzw. Beherbergungssteuer.

Die beiden Antragsformulare sind seit Freitagmittag (27.03.) abrufbar. Sie stehen auf der Webseite der Stadt Münster im Bereich Wirtschaftshilfen.

Wirtschaftshilfen

Alternativ können Sie sich diese Anträge downloaden:

Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer/Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen bei der Stadt Münster (PDF)

Antrag auf Stundung der Vergnügungs-/Beherbergungsteuer bei der Stadt Münster (PDF)


Die Wirtschaftsförderung informiert und berät
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu den finanziellen Hilfen vom Land und Bund haben, dann wenden Sie sich an das Team der Wirtschaftsförderung Münster GmbH. Es informiert und berät Sie telefonisch zu diesen Sonderprogrammen unter Tel. 0251 68642-90 und per Mail an coronakrise@wfm-muenster.de.

Die Hilfsangebote finden Sie auch – stets aktualisiert – auf unserer Webseite und in künftigen Sonder-Newslettern. Wir halten Sie durch Ihr Newsletter-Abonnement auf dem Laufenden.

Der Wirtschaftsförderung ist wichtig, dass möglichst alle Unternehmen in Notlage von diesen Hilfen erfahren. Verbreiten Sie auch in Ihren Netzwerken diese Informationen. Besten Dank!

Alles Gute und bleiben Sie gesund!