Kontakt / Ansprechpartner
Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Steinfurter Straße 60a · D-48149 Münster · Tel +49 (251) 68642-0

Förderkredite steigern Ihre Liquidität – jetzt beantragen

Öffentliche Gelder für jedes Unternehmen und viele Zwecke – eine Übersicht

Nichts wird in der von der Corona-Krise massiv getroffenen Wirtschaft dringender benötigt als Liquidität. Ihnen als Kleinstunternehmer, Solo-Selbstständiger, Freiberufler, Mittelständler oder Großunternehmer sind die Einnahmen weggebrochen. Doch Ihre Ausgaben wie Mietkosten, Gehälter und sonstige Fixkosten bleiben bestehen. Dadurch besteht akuter Handlungsbedarf.

Zur Überbrückung des finanziellen Engpasses dienen die konditionenoptimierten Kreditangebote der Förderbanken KfW und NRW.BANK (nicht zu verwechseln mit dem Soforthilfeprogramm von Land und Bund). Die Förderkredite sind auf unterschiedliche Bedarfe und Unternehmensformen ausgerichtet. Die öffentlichen Gelder stehen zum Abruf bereit. Aber wie?

Die Kreditmittel können nicht direkt bei der KfW und der NRW.BANK beantragt werden. Ihre erste Anlaufstelle ist die vermittelnde Hausbank. Sie bearbeitet die Kreditunterlagen und reicht den Antrag an die Förderinstitute zur Genehmigung weiter. Nach positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung des Kredits über die Hausbank.

Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH informiert und berät Unternehmen telefonisch zu den – wie folgt – dargestellten Förderkreditprogrammen von KfW und NRW.BANK unter Tel. 0251 68642-90 und per Mail an coronakrise@wfm-muenster.de.

1. Kreditprogramme des Bundes über die KfW


KfW-Schnellkredit mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung

Die Bundesregierung hat das KfW-Schnellkreditprogramm für mittelständische Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten beschlossen. Das Kreditvolumen beträgt bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019: maximal 500.000 Euro für eine Firma mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50, höchstens 800.000 Euro für ein Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Der Zinssatz liegt bei aktuell drei Prozent für eine Laufzeit von zehn Jahren. Die KfW gibt der Bank eine 100-prozentige Haftungsfreistellung, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder KfW. Dadurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Es gilt für die Vergabe: Der Betrieb muss seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv und bis Ende 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein sowie wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

KfW-Unternehmerkredit für Betriebe mit über fünfjähriger Marktpräsenz

Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, können für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu einer Milliarde Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 Prozent des 2019er Jahresumsatzes oder auf das Doppelte der Lohnkosten von 2019. Die Höchstgrenze der Mittelvergabe wird auch durch den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU bzw. zwölf Monate bei Großunternehmen oder 50 Prozent der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro bestimmt. Es gilt ein reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 Prozent p.a. Die Rückzahlung erfolgt über einen Zeitraum von bis fünf Jahren; das erste ist tilgungsfrei. Die KfW übernimmt beim KfW-Unternehmerkredit einen Teil des Risikos Ihrer Bank, wodurch Ihre Chance für die Kreditzusage steigt. Für große Unternehmen gilt die Risikoübernahme bis zu 80 Prozent, für KMU bis zu 90 Prozent.

ERP-Gründerkredit Universell für Unternehmern mit bis zu fünfjähriger Marktpräsenz

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu einer Milliarde Euro beantragen. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen länger als drei Jahre am Markt sind, bzw. schon zwei Jahresabschlüsse vorgelegt haben, dann übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Für große Unternehmen gilt die Risikoübernahme bis zu 80 Prozent, für KMU bis zu 90 Prozent. Ist Ihr Unternehmen weniger als drei Jahre am Markt aktiv, dann trägt Ihre Bank das volle Risiko. Der Kredithöchstbetrag ist (wie auch beim KfW-Unternehmerkredit) begrenzt auf 25 Prozent des 2019er Jahresumsatzes oder auf das Doppelte der Lohnkosten von 2019. Die Höchstgrenze der Mittelvergabe wird auch durch den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU bzw. zwölf Monate bei Großunternehmen oder 50 Prozent der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro bestimmt. Es gilt ein reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 Prozent p.a. Die Rückzahlung erfolgt über einen Zeitraum von bis fünf Jahren; das erste Jahr ist tilgungsfrei.

Weitere Informationen liefert die KfW


2. Kreditprogramme des Landes über die NRW.Bank


NRW.Bank.Universalkredit – ein Produkt für alles

Das Förderkreditprogramm des Landes NRW dient Ihnen als Existenzgründer, Freiberufler und Mittelständler zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs, z.B. von Investitionsmaßnahmen, und/oder Ihres Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarfs. Bis zum 31.12.2020 sind besondere Programmvarianten verfügbar. Für die Dauer der Krise wird der notwendige Mindestkreditbetrag ausgesetzt. Neben der bestehenden 50-prozentigen gilt temporär auch eine 80-prozentige Risikoübernahme. Der Kredit ist normalerweise als Ratendarlehen und endfälliges Darlehen erhältlich. Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanziert. Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Die Laufzeit kann beim Ratendarlehen bis zu 20 Jahren betragen, bei endfälligen Darlehen bis zwölf Jahre. Zur Überbrückung des Liquiditätsbedarfs während der Corona-Krise werden Laufzeitvarianten bei Ratendarlehen von drei, vier und fünf Jahren mit der optionalen Möglichkeit von ein oder zwei tilgungsfreien Jahren eingeführt. Bei endfälligen Darlehen gelten die besonderen Laufzeiten von zwei und vier Jahren.

Weitere Informationen zum Angebot der NRW.BANK.

Was bedeuten Risikoübernahme und Haftungsfreistellung?

Bei einem Kredit mit Haftungsfreistellung trägt die Bank des Unternehmens nur noch einen Teil des Ausfallrisikos. Das Restrisiko übernimmt die Förderbank. Oft sind Banken erst dadurch bereit, Kredite zu vergeben. Für den Kreditnehmer kann das ein großer Vorteil sein.