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Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Steinfurter Straße 60a · D-48149 Münster · Tel +49 (251) 68642-0

Die geförderte Rückkehr zur Normalität - 7. Sonder-Newsletter

WFM-Sonder-Newsletter 7/2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

die Wirtschaftsförderung Münster GmbH hält Sie mit Sonder-Newslettern zu aktuellen Förderangeboten in der Corona-Krise auf dem Laufenden. Zudem berät Sie die WFM telefonisch unter Tel. 0251 68642-90 und per Mail an coronakrise@wfm-muenster.de. Werfen Sie auch einen Blick auf unsere WFM-Webseite.

Das Kurzarbeitergeld wird angehoben


Aufgrund der Corona-Krise befinden sich hunderttausende Menschen in Kurzarbeit. Das heißt: Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt bislang 60 Prozent des weggebrochenen Nettoeinkommens bei kinderlosen Beschäftigten und 67 Prozent bei Beschäftigten mit Kindern. Nach der jetzigen Entscheidung von Union und SPD wird das Kurzarbeitergeld für jene, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht - jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2020. Zudem erweitert die Regierungskoalition die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit: Künftig dürfen Personen in Kurzarbeit aller Berufe bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Diese Regelung gilt ab 1. Mai ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020.

Mehrwertsteuer wird gesenkt


Nach der jetzigen Entscheidung der Großen Koalition wird in der Gastronomie die Mehrwertsteuer für Speisen ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt.

Die Rückkehr zur Normalität vorbereiten


Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise haben den Geschäftsalltag mehr oder weniger außer Kraft gesetzt. Trotz aller Überlegungen und Planungen zur Bewältigung der Herausforderungen sollten sich Betriebe auch auf die Rückkehr zur Normalität unter ggf. veränderten Rahmenbedingungen einstellen. Vorausschauende Weichenstellungen können für den Neustart oder eine veränderte Marktpräsenz von großer Bedeutung sein. Den Anreiz dazu schaffen Förderprogramme, die die Zusammenarbeit mit einem Berater und die Qualifizierung von Beschäftigten bezuschussen. Das Land und der Bund unterbreiten verschiedene Angebote, damit die Kosten und der Aufwand in signifikantem Umfang reduziert werden.

Förderung unternehmerischen Know-hows
Anfang April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Ab sofort können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, gestellt werden. Für dieses „Sonderprogramm“ bedarf es keines Beratungsgespräches mit einem Regionalpartner. "Jungunternehmen" und "Unternehmen in Schwierigkeiten" müssen nach den geltenden Anforderungen vor Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen. Dieses kann nun auch telefonisch erfolgen. Auch mit der aktuell geltenden Richtlinie zur Beratungsförderung können kleine und mittlere Unternehmen, die in naher Zukunft in turbulente Fahrwasser geraten, nach den Bedingungen für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gefördert werden. Hier muss der Unternehmensberater im Bericht die Situation mit Planzahlen darstellen und auch erläutern. Selbstverständlich gehören auch weiterhin Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr des Bestehens zur Zielgruppe.
Das Verfahren ist vollständig digital möglich und bedarf daher keines persönlichen Kontakts mit der Wirtschaftsförderung Münster GmbH als Regionalpartner. Diese bietet auch weiterhin den gewohnten Service an: Während des Telefonats wird gesprächsbegleitend der Förderantrag erstellt und von hier aus online auf den Weg gebracht. In der Regel haben die Unternehmen nach maximal zwei Tagen die so genannte Inaussichtstellung der Förderung vorliegen und können dann den Berater beauftragen.

Potentialberatung, Bildungscheck und Prämiengutschein – per Telefon und Video
Zur Beantragung von Beratungs- und Bildungsschecks sowie eines Prämiengutscheins sind krisenbedingt im ersten Schritt keine persönlichen Beratungstermine mehr nötig. Laut Arbeitsministerium können die Gespräche telefonisch oder per Videochat erfolgen. Nach Feststellung der Förderfähigkeit suchen die Interessenten die Beratungsstelle zur Vorlage der notwendigen Dokumente und Unterschrift des Beratungsprotokolls auf. Der gesamte Vorgang kann auch kontaktlos auf dem Postweg erfolgen.

Was leisten diese Instrumente?
+++ Beauftragt ein kleines oder mittelgroßes Unternehmen einen externen Experten mit der Potentialberatung, so übernimmt das Land NRW einen Teil des Honorars. Mit der Beratung sollen die Stärken und Schwächen eines Unternehmens ermittelt, Lösungswege und Handlungsziele entwickelt, ein Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse festgelegt und entsprechende Umsetzungsschritte eingeleitet werden.

+++ Mit dem Bildungsscheck bezuschusst das Land NRW berufliche Weiterbildung. Damit werden Menschen bei der Verbesserung ihrer jobbedingten Fähigkeiten unterstützt. Gleichzeitig trägt das Programm dazu bei, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gut qualifizierte Beschäftigte stärken können.

+++ Der Bund unterstützt mit der Bildungsprämie weiterbildungsinteressierte Erwerbstätige mit geringerem Einkommen, indem er sich an den Kosten der Qualifizierungsangebote beteiligt.

ERP-Gründerkredits/StartGeld wird optimiert


Wie in den voran gegangenen Sonder-Newslettern erläutert, haben die Förderbanken von Bund (KfW) und Land NRW (NRW.Bank) ihre konditionenoptimierten Kreditprogramme auf die Corona-bedingte Sondersituation hin angepasst. Neu ist die Verbesserung des ERP-Gründerkredits/StartGeld ab dem 14.05.2020. Das Programm richtet sich an Gründer und junge Unternehmen. Es steigt der maximal mögliche Kreditbetrag auf 125.000 Euro. Die Betriebsmittelfinanzierung ist bis zu 50.000 Euro möglich.

Eine Übersicht aller KfW- und NRW.BANK-Förderkredite finden Sie auf der WFM-Webseite.