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Handel und Gastronomie - Stufenweises Lockerung

Land NRW geht stufenweise vor

Stufenweises Vorgehen bei Lockerung. Der NRW-Plan der Landesregierung für NRW sieht ein stufenweises Vorgehen vor. Er steht in seiner Umsetzung jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens.

Gastronomie, Hotels, Tourismus


Ab dem kommenden Montag, dem 11. Mai 2020, sollen wieder gastronomische Angebote in Speisegaststätten möglich sein. Voraussetzung im Innen- und/oder Außenbereich ist die Einhaltung des Abstandsgebots und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept der Betriebe. Ausgenommen bleiben bis auf Weiteres zum Beispiel Bars, Clubs und Diskotheken.

Geöffnet wird die touristische Nutzung und der Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen – unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen. Auch Freizeitparks, Ausflugsschiffe (mit Hygienekonzept), Tourist-Informationen sowie Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen.

Ab Christi Himmelfahrt (21. Mai) dürfen auch Hotels für Touristen wieder in Betrieb gehen. Es gelten strenge Auflagen – analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.

Handel


Ab Montag, dem 11. Mai 2020, sollen nun auch Geschäfte – unabhängig von ihrer Größe – unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche) wieder öffnen dürfen. Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern sowie auch größere Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen hatten bereits am 20. April schon wieder Kunden empfangen dürfen.
Man darf gespannt sein, wie sich die Lockerungen weiter auf die Besucherzahlen in der City auswirken. Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH hat in der vergangenen Woche, der zweiten nach dem Lockdown-Ende, etwas mehr Passanten als an den vorherigen Verkaufstagen in der Ludgeristraße gezählt. Erfreulich, auch wenn die Frequenzen noch deutlich unter dem üblichen Niveau liegen. Die Präsentation finden Sie auf unserer Startseite.

Dienstleistungen


Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.