Laufzeit-Anpassung bei Bildungsprämie als Reaktion auf Corona-Krise
„Ein Arbeitsleben in einem Unternehmen auf einem Tätigkeitsfeld entspricht nicht mehr der Realität. Stattdessen steigen sukzessive die Herausforderungen für Beschäftigte als Reaktion auf ständige Veränderungen. Fachlich am Ball bleiben, ist die Devise“, erklärt WFM-Fördermittelberater Günter Klemm. Zu dem Angebot „Bildungsprämie“ informiert er Weiterbildungsinteressierte seit 2010 und stellt die Prämiengutscheine auch aus. Der monetäre Anreiz motiviert Menschen zur zielgerichteten Fortbildung. Das ist der Schlüssel zur Sicherung ihrer Beschäftigungsfähigkeit.
Voraussetzung für den Zuschuss, der auch in Kurzarbeit infrage kommt, ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 20.000 Euro. Bei zusammenveranlagten Personen gilt der doppelte Betrag. Weiterhin fordert der Fördermittelgeber, dass die individuelle Weiterbildung ausschließlich im beruflichen Kontext erfolgt und diese sich auf eine aktuelle oder geplante Tätigkeit bezieht. Individuell meint, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.
Ihr WFM-Berater für Fördermittel: Günter Klemm, 0251 68642-90, klemm@wfm-muenster.de