Gründerstipendium: Start-ups profitieren von Verlängerung
NRW fördert innovative Geschäftsideen bis 2023
Voraussetzung für die Förderung des Landes sind Vorhaben in zukunftsträchtigen Technologiebereichen oder in Bezug auf innovative Dienstleistungen beziehungsweise Geschäftsmodelle. Der Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 12.000 Euro hält den angehenden Unternehmern den Rücken frei. So können sich diese insbesondere auf die Erstellung eines tragfähigen Businessplans, auf die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie auf die Markterschließung konzentrieren. Zudem erhalten Stipendiaten ein individuelles Coaching. Das steigert die Attraktivität des Programms zusätzlich.
Bis heute haben nach Informationen des Wirtschaftsministeriums NRW-weit knapp 400 Jurysitzungen stattgefunden. Von zirka 3350 Gründern, die ihre Ideen seit dem Start des Programms im Juli 2018 vorgestellt haben, werden aktuell 1850 gefördert oder gehören zu den Alumni. Die Situation in Münster bestätigt die hohe Nachfrage nach dem Gründerstipendium NRW. Das Gründungsnetzwerk münster gründet! und das Digital Hub MünsterLAND haben in bislang 17 Jurysitzungen insgesamt 118 Ideenpapiere von Gründungsteams beurteilt. Daraus resultierten bis dato 216 Antragstellungen beim NRW-Wirtschaftsministerium.
Gründer und Jungunternehmer, die Interesse an dem Stipendium haben und noch kein ganzes Jahr am Markt sind, können sich in Münster an die Wirtschaftsförderung Münster, Technologieförderung Münster, Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Handwerkskammer Münster sowie die Transferagenturen der FH Münster und der Universität Münster wenden. Eine weitere Anlaufstelle ist auch das Digital Hub MünsterLand.
Weitere Informationen: Wirtschaftsförderung Münster, Elisabeth Remmersmann, 0251 68642-60, remmersmann@wfm-muenster.de