Antragsfrist beachten
Der Rat der Stadt hat im Zuge der Etatbeschlüsse in diesem Jahr unter anderem 100 000 Euro zur Verfügung gestellt, um die pandemiebedingten Einnahmeverluste abzufedern, Aufführungen wieder möglich zu machen und Künstler in ihrem kreativen Schaffen zu unterstützen. Ein Teil dieses kommunalen Sonderfonds steht bereit für freie und privat getragene Veranstaltungsstätten sowie Initiativen mit Sitz in Münster. Das können freie Theater, Musikclubs, Museen, Kleinkunstbühnen, Konzertveranstalter, Kulturzentren und Kulturvereine sein.
Wie hoch die finanzielle Unterstützung ist und wo Sie diese beantragen, lesen Sie auf der städtischen Webseite.