Bildungsschecks wieder ab 5. Januar
Weiterbildung wird wieder bezuschusst / WFM ist Anlaufstelle
Nach Informationen von WFM-Fördermittelexperte Günter Klemm übernimmt das Land bei beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen einen Anteil von 50 Prozent, maximal 500 Euro.
Vorausgesetzt: Die Kursgebühr beträgt mindestens 500 Euro. Und: Das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers, der den Bildungsscheck im so genannten individuellen Zugang beantragt, liegt unter 30.000 Euro (60.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Diese Grenzen gilt für Firmen, die Bildungsschecks im betrieblichen Zugang für ihre Mitarbeiter beschaffen, nicht.
Fragen zum Bildungsscheck, der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird, beantwortet Günter Klemm unter Tel. 0251 68642-90.
Weitere Informationen: http://www.wfm-muenster.de