Münster ab sofort Modellstadt für möglicher Lockerungen
Sichere Öffnung von momentan nicht zugänglichen Angeboten
Zum einen soll eine sichere Öffnung von momentan nicht zugänglichen Angeboten ermöglicht werden. Zum anderen wollen die Akteure wertvolle und verallgemeinerbare Erkenntnisse für die Risikobewertung von Öffnungsszenarien gewinnen. Unterschiedliche Vorhaben können landes- oder sogar bundesweite Lockerungsentscheidungen beeinflussen.
Unter anderem ist die Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Angeboten (nach §16 SGB II i.V.m. §§45, 81, 82 SGB III und §§16c bis i SGB II) in Präsenzform zulässig. Demnach ist Anbietern von Arbeitsmarktdienstleistungen (sic: Träger) bei Bedarf eine entsprechende Öffnung unter klar definierten Bedingungen erlaubt. Aktuell ist in Münster die Nachfrage nach Arbeitskräften deutlich angestiegen. Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitserprobungen sind dabei oftmals eine wichtige Grundlage in der Vermittlung.
Allen aufgeführten Projekten ist gemein, dass ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept, elektronische Registrierungen sowie negative Schnelltests der Beteiligten vorab erfolgen müssen. Die Daten werden strukturiert erfasst und in Zusammenarbeit mit der FH Münster, Institut für Prozessmanagement und Digitale Transformation, ausgewertet. Sollten die Infektionszahlen wieder ansteigen und sich eine Inzidenz an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 ergeben, kann das Modellprojekt in der vorliegenden Form beendet werden.
Lesen Sie die ausführliche Mitteilung der Stadt.
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