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Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Steinfurter Straße 60a · D-48149 Münster · Tel +49 (251) 68642-0

3. Sonder-Newsletter in der Corona-Krise

Finanzielle Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte

Die Corona-Krise belastet Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer und Ihre Mitarbeiter weiterhin massiv. Dann ist es Zeit zu handeln!

Nach wie vor und noch bis zum 31. Mai können Kleinstbetriebe, Freiberufler und Solo-Selbstständige sowie Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten Mittel aus dem milliardenschweren Zuschussprogramm beantragen. Darüber hinaus wird Firmen mit Bürgschaften, Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld und anderen Liquidität schonenden Maßnahmen akut geholfen.

Das Team der Wirtschaftsförderung Münster GmbH informiert und berät Sie telefonisch zu diesen Sonderprogrammen unter Tel. 0251 68642-90 und per Mail an coronakrise@wfm-muenster.de.

Die Hilfsangebote finden Sie auch – stets aktualisiert – auf unserer Webseite und in künftigen Sonder-Newslettern. Wir halten Sie durch Ihr Newsletter-Abonnement auf dem Laufenden.

Der Wirtschaftsförderung ist es auch wichtig, dass möglichst alle Unternehmen in Notlage von diesen Hilfen erfahren. Verbreiten Sie auch in Ihren Netzwerken diese Informationen.

Mit einem „MünsterSchein“ durch die Krise


Münsters Unternehmen soll auch während der Corona-Krise mit Umsätzen geholfen werden. Aus diesem Grund haben Verbraucher nun auch die Möglichkeit, Gutscheine online oder per Telefon für ein bestimmtes Unternehmen zu bestellen. Die Initiatoren – der HandelsverbandNRW Westfalen-Münsterland und die Initiative Starke Innenstadt Münster – sehen in diesem Angebot einen wertvollen zur Erhaltung des attraktiven Angebots mit Handel, Gastronomie und Hotellerie. Sobald die Läden und gastronomischen Betriebe wieder öffnen bzw.ihreDienstleistung anbieten, können die Gutscheine (PDF-Dokument) eingelöst werden. Die Kosten für dieses Projekt teilen sich Handelsverband und ISI. Weder der Kunde noch der Unternehmer hat Kosten.
Unternehmen können sich beim Handelsverband und bei der Initiative Starke Innenstadt kostenlos registrieren lassen.
Die Gutscheine können telefonisch unter 0251 41416666 oder bei Münsterbringts bestellt werden.

Bürgschaften: Konditionen weiter verbessert


Die Bürgschaftsbank NRW verbürgt ab sofort auch Kredite mit einem Verbürgungsgrad von 90 Prozent. Diese Sonderregelung greift für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind.
Weitere Informationen bei der Bürgschaftsbank NRW.

Unternehmensberatung wird 100-prozentig gefördert


Unternehmen, die zur Bewältigung ihrer Schwierigkeiten externen Sachverstand hinzuziehen, wird nun finanziell noch stärker geholfen. Im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ werden alle in Rechnung gestellten Beratungskosten bezuschusst.Maximal förderfähig sind 4.000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören das Honorar sowie Auslagen und Reisekosten, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner sind vor Antragstellung nichtvorgeschrieben. Die Anträge können längstens bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Diese Erleichterungen und Verbesserungen gelten jedoch nur für Beratungen von Unternehmen, die in eine Corona-bedingte Schieflage geraten sind.
Weitere Informationen beim Bundeswirtschaftsministerium.

Land verstärkt nochmals Hilfe für Gründer und Start-ups


In der Corona-Krise stehen insbesondere Gründer vor der Schwierigkeit, finanzielle Engpässe zu überbrücken und mit noch nicht etablierten Geschäftsmodellen am Markt zu bestehen. Die Landesregierung hat deshalb die Unterstützung für den unternehmerischen Nachwuchsweiter verbessert.
• Gründerstipendien, die zwischen dem 1. März 2020 und 30. Juni 2020 auslaufen, können um drei Monate verlängert werden
• Start-up-Transfer: Zur stärkeren Unterstützung von Ausgründungen aus Hochschulen wird auch der Förderzeitraum für Projekte, die zwischen dem 1. März 2020 und 30. Juni 2020 auslaufen, um drei Monategestreckt. Für die Antragsrunde zum 30. April 2020 können Unterlagen auch nachgereicht werden.
• „NRW.Start-up akut“ wird neu aufgelegt. Mit dem Wandeldarlehen erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, bis zu 200.000 Euro über eine Laufzeit von sechs Jahren. In der akuten Krisewird das Unternehmen nicht durch Zins- und Tilgungszahlungen belastet.

Zusätzlich bessert die Förderbank für den Zeitraum der Corona-Krise ihre wichtigsten Start-up-Eigenkapitalprogrammen nach:
• SeedCap: Die NRW.BANK investiert jetzt bereits in einer Summe den Maximalbetrag von 200.000 Euro statt vorher 100.000 Euro pro Unternehmen und erweitert den Kreis der Antragsberechtigen: Startupskönnen dieses Programm bis zu 36 Monate nach Gründung beantragen, wenn ein Business Angel die gleiche Summe drauflegt.
• BANK.Venture Fonds: Beteiligungen von 250.000 bis sechs Millionen Euro sind jetzt auch in der späteren Wachstumsphase möglich. Ziel ist einerseits die Kompensation sich derzeit zurückhaltender Investoren,andererseits – im Sinne eines „Matching Fund“ – die Ergänzung derjenigen Investoren, die weiter bereit sind NRW-Start-ups zu finanzieren. So wird verhindert, dass Innovationen Made in NRW durch die akute Krise ausgebremst werden.
• NRW-Soforthilfe: Antragsteller müssen bislang Ihre Waren und Dienstleistungen zum Stichtag 31.12.2019 am Markt angeboten haben. In begründeten Fällen sollen jedoch auch Menschen unterstützt werden,die nach dem Stichtag ihr Unternehmen gestartet haben und nun unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Details dazu werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.

Zu den Förderangeboten informiert die NRW.BANK. Informationen zur NRW-Soforthilfe 2020 liefert das Wirtschaftsministerium.

Hub bietet Digitale Sprechstunde an


Das Digital Hub münsterLAND bietet ab sofort jeden Donnerstag eine digitale Sprechstunde für Unternehmen an. Hier bietet sich Unternehmen und Selbständigen die Gelegenheit zur Klärung ihrer Anliegen rund um digitale Themen und neuartige digitale Geschäftsmodelle.Die Teilnahme ist mit mehreren Personen von jedem Home-Office-Arbeitsplatz wahlweise in einer Video- oder Telefonkonferenz möglich.
Weitere Informationen beim Digital Hub münsterLAND.

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!