Kontakt / Ansprechpartner
Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Steinfurter Straße 60a · D-48149 Münster · Tel +49 (251) 68642-0

Raus aus der Corona-Krise -
Hilfen für Ihr Unternehmen


Die Corona-Krise mitsamt aller präventiven Maßnahmen belastet Unternehmen und Mitarbeiter massiv. Bund und Land bieten umfangreich Hilfen an. Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH informiert und berät zu diesen Leistungen.

Ihre WFM-Ansprechpartner erreichen Sie hierzu telefonisch unter

0251 68642-90
oder per Mail an
wunderlich@wfm-muenster.de

Experten im Bild - Video-Dreiteiler zu Ihrer Zukunftssicherung

Liquidität steuern, Entschuldung meistern, Kunden zurückgewinnen gut erklärt

Das Kompetenznetzwerk Zukunftssicherung Münster hat von Mitte Mai bis Anfang Juni 2021 drei Online-Veranstaltungen zu folgenden Themen angeboten und aufgezeichnet.

Profitieren Sie von den Beiträgen hiesiger Experten auf YouTube (jew. Dauer ca. 30 Min.).

>>> Liquidität: Die Zahlen im Blick (29:43 min.)

Michael Ehling (Burk AG) spricht über das Handwerkszeug der Liquiditätssteuerung bei KMU in der Krise.

>>> Liquidität: Verbesserung durch Entschuldung (37:10 min.)

Die Rechtsanwälte Dirk Hofschulte (Alpmann Fröhlich) und Andre Kremer (MÖNIG Wirtschaftskanzlei) beschreiben pragmatische und bezahlbare Varianten für KMU zur Entschuldung.

>>> Marketing nach Corona: Nichts wird sein wie es war (36:23 min.)

Der Gastronom Marcus Geßler (art y vent) und der Händler Christoph Berger (Modehaus Ebbers) schildern Möglichkeiten zur Kundenrückgewinnung? Auch für Handwerksbetriebe sind Idee dabei.



Förderprogramme / Hilfen für Ihr Unternehmen

Bürgschaften

In NRW stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Für Kontokorrent-Linien bis 100.000 Euro werden über die Bürgschaftsbank NRW 90-prozentige Bürgschaften in einem Schnellverfahren mit nur einem Tag Bearbeitungszeit angeboten, sobald vom Bundesministerium der Finanzen die Freigabe dafür gekommen ist.

> Unterstützung der Bürgschaftsbank NRW für Hausbanken bei Finanzierung von KMU

Beteiligungskapital

Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Das Angebot richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit). Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.

> Alle Informationen zum Beteiligungskapital Mikromezzaninfonds-Deutschland

Verdienstausfall

Entschädigung bei Tätigkeitsverbot

Im Falle eines Tätigkeitsverbots (z.B. Quarantäne) wegen des Corona-Virus kann eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern beantragt werden. Ein Ansprechpartner ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL/Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster).

Kontakt zu dem für Münster zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe: 0800 933 6397

> Informationen und elektronische Antragstellung
> Informationen zur Entschädigung wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
> Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Kurzarbeit

Bis zum 30. September 2022 besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.Zudem gilt: In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Folgende Regelungen gelten unbefristet: 

  • Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich.
  • Die Anzeige über Kurzarbeit sowie die Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes können online oder schriftlich eingereicht werden.
  • Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kug behalten ihre Gültigkeit.

> Informationen der Bundesagentur für Arbeit