Die Corona-Krise mitsamt aller präventiven Maßnahmen belastet Unternehmen und Mitarbeiter massiv. Bund und Land bieten umfangreich Hilfen an. Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH informiert und berät zu diesen Leistungen.
Ihre WFM-Ansprechpartner erreichen Sie hierzu telefonisch unter
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oder per Mail an
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Experten im Bild - Video-Dreiteiler zu Ihrer Zukunftssicherung
Liquidität steuern, Entschuldung meistern, Kunden zurückgewinnen gut erklärt
Das Kompetenznetzwerk Zukunftssicherung Münster hat von Mitte Mai bis Anfang Juni 2021 drei Online-Veranstaltungen zu folgenden Themen angeboten und aufgezeichnet.
Profitieren Sie von den Beiträgen hiesiger Experten auf YouTube (jew. Dauer ca. 30 Min.).
>>> Liquidität: Die Zahlen im Blick (29:43 min.)
Michael Ehling (Burk AG) spricht über das Handwerkszeug der Liquiditätssteuerung bei KMU in der Krise.
>>> Liquidität: Verbesserung durch Entschuldung (37:10 min.)
Die Rechtsanwälte Dirk Hofschulte (Alpmann Fröhlich) und Andre Kremer (MÖNIG Wirtschaftskanzlei) beschreiben pragmatische und bezahlbare Varianten für KMU zur Entschuldung.
>>> Marketing nach Corona: Nichts wird sein wie es war (36:23 min.)
Der Gastronom Marcus Geßler (art y vent) und der Händler Christoph Berger (Modehaus Ebbers) schildern Möglichkeiten zur Kundenrückgewinnung? Auch für Handwerksbetriebe sind Idee dabei.
Förderprogramme / Hilfen für Ihr Unternehmen
Überbrückungshilfe IV - Antragsfrist: 15.06.2022
Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona- Pandemie betroffen sind, können ab sofort Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen.
Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen.
Hinweis: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Erst- und Änderungsanträge zur Inanspruchnahme der verlängerten Förderung können bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe IV
Überbrückungshilfe III Plus - (beendet/Fortsetzung s. Überbrückungshilfe IV)
NEU: Erweiterung des Förderzeitraums für die Monate Oktober bis Dezember 2021
Die Überbrückungshilfe III plus bezuschusst weiterhin betriebliche Fixkosten
- Für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben.
- Die Umsatz-Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
- Außerdem für Unternehmen, die im Juni 2012 antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.
- Antragstellende, deren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus bewilligt oder teilbewilligt wurde, können für die Monate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen.
- Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag gestellt haben, können einen Erstantrag für die volle Förderperiode von Juli bis Dezember 2021 stellen.
Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2021.
Überbrückungshilfe Unternehmen – Überbrückungshilfe III Plus (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III Plus“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Neustarthilfe 2022 - Antragsfrist für Erstanträge: 30.04.2022
Die Neustarthilfe 2022 wird verlängert. Für den Zeitraum April bis Juni 2022 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe 2022 für das 2. Quartal ist voraussichtlich Mitte April möglich. Details zur Antragsstellung werden zeitnah auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.
Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Den Antrag können Sie entweder selbst per Direktantrag oder seit dem 11. Februar 2022 auch über prüfende Dritte stellen.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Weitere Informationen zur Neustarthilfe 2022
Härtefallhilfe - Antragsfrist 30.04.2022
Die Härtefallhilfe wurde auf den Förderzeitraum bis Ende März 2022 verlängert. Der Höchstförderbetrag beträgt unverändert bis zu 150.000 Euro. Der Antrag ist bis spätestens 30. April 2022 zu stellen.
In besonderen Fallkonstellationen kann bzw. konnte es dazu kommen, dass bestehende Hilfsprogramme von Bund und Land im Zusammenhang mit besonderen Härten für Unternehmen nicht griffen bzw. greifen.
Jene, die die Folgen der Pandemie unvorhersehbar und in besonderem Maße getroffen haben, ohne dass sie für diese Folgen aus anderen Hilfsprogrammen entsprechende Mittel erhalten haben oder ihnen der vertretbare Einsatz eigener Mittel oder die Inanspruchnahme von weiteren Finanzierungsalternativen möglich ist, soll durch die Härtefallhilfe NRW eine einmalige Unterstützung gewährt werden können.
Antragsberechtigt sind von der Corona-Krise betroffene Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen (gemeinnützige Unternehmen) sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Auszahlung der Härtefallhilfe NRW ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
> Das Land informiert zu allen Fragen zur Härtefallhilfe
NRW-Soforthilfe 2020 - Abrechnung/Rückmeldeverfahren
Der Bund und das Land NRW hatten Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in der ersten Corona-Welle mit der Soforthilfe unterstützt. Anträge konnten vom 27. März bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.
Im Zuge des bewilligten Antrags wurde zunächst die maximale Fördersumme ausgezahlt. Mit einer verpflichtenden Rückmeldung regeln die Empfänger, dass der im Förderzeitraum nicht für betriebliche Ausgaben verwendete Anteil der Soforthilfe zurückerstattet wird. Die ausgezahlte Förderpauschale wird dem tatsächlichen Förderbedarf gegenübergestellt.
Die Empfänger haben hierfür eine Mail vom Fördermittelgeber erhalten. Diese beinhaltet Links zur Berechnungshilfe und zum Rückmeldeformular zur digitalen Übermittlung der Rückmeldung.
> Das Land informiert zu allen Fragen zum Rückmeldeverfahren
KfW-Corona-Hilfe - Unternehmenskredite
Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler in finanziellen Schwierigkeiten stehen verschiedene Förderkredite zur Verbesserung der Liquidität bzw. Deckung laufender Kosten zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über die Bank oder Sparkasse. Folgende Alternativen stehen zur Verfügung:
- KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern
- KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind
- KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind
> Die KfW-Bank informiert zu allen Programmen
Stadt Münster - Stundung von Gewerbe- und Vergnügungssteuer
Die Stadt Münster räumt Unternehmen die Möglichkeit zur Verschiebung der fälligen Gewerbesteuerzahlungen bis zum Jahresende 2020 ein. Auf Antrag wird die Stundung zinslos gewährt. Sie kann also ohne zusätzliche Kosten in Anspruch genommen werden. Auch hinsichtlich der Vergnügungssteuer und der Beherbergungssteuer schöpft die Stadt Ermessensspielräume aus, so dass die lokale Wirtschaft spürbare Entlastung erfährt und Arbeitsplätze gesichert werden können.
> Gewerbesteuer: Antrag zur Stundung bzw. Herabsetzung der Vorauszahlungen
> Vergnügungs-/Beherbergungssteuer: Antrag auf Stundung
Bürgschaften
In NRW stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Für Kontokorrent-Linien bis 100.000 Euro werden über die Bürgschaftsbank NRW 90-prozentige Bürgschaften in einem Schnellverfahren mit nur einem Tag Bearbeitungszeit angeboten, sobald vom Bundesministerium der Finanzen die Freigabe dafür gekommen ist.
> Unterstützung der Bürgschaftsbank NRW für Hausbanken bei Finanzierung von KMU
Beteiligungskapital
Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Das Angebot richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit). Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.
> Alle Informationen zum Beteiligungskapital Mikromezzaninfonds-Deutschland
Verdienstausfall
Entschädigung bei Tätigkeitsverbot
Im Falle eines Tätigkeitsverbots (z.B. Quarantäne) wegen des Corona-Virus kann eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern beantragt werden. Ein Ansprechpartner ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL/Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster).
Kontakt zu dem für Münster zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe: 0800 933 6397
> Informationen und elektronische Antragstellung
> Informationen zur Entschädigung wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
> Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Kurzarbeit
Gelockerte Voraussetzungen bei Beantragung
Unternehmen können unter gelockerten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beantragen. Ansprechpartner ist der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster unter Tel. 0800 4 5555 20. Es gilt:
- Mindestens zehn Prozent der Beschäftigten haben einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet
- Auch Leiharbeitnehmer in Kurzarbeit werden berücksichtigt.
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
- Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent
- Bezug bis zu zwölf Monaten
> Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Insolvenzantragspflicht - Aussetzungsphase beendet
Die von der Bundesregierung eingeräumte Schonzeit für Unternehmen, die wegen der coronabedingt unverschuldeten finanziellen Schieflage keinen Insolvenzantrag stellen mussten, ist set Ende April vorbei. Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit müssen sie seit dem 1. Mai wieder innerhalb der gesetzlichen Fristen – d.h. spätestens drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – einen Antrag auf Insolvenz stellen.
Aufgrund des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz hatte seit März 2020 die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen nicht mehr bestanden, die nur in eine finanzielle Schieflage geraten waren, weil die beantragten Überbrückungshilfen nicht rechtzeitig geflossen waren. Durch die Verzögerung hätte es verstärkt zu Unternehmenspleiten kommen können. Das galt es zu verhindern.
Die Ausnahmeregelung sollte ursprünglich bis Ende September 2020 gelten, wurde aber mehrmals bis Ende April 2021 verlängert.
Eine Insolvenz liegt vor, wenn ein wirtschaftliches Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder sich die Zahlungsunfähigkeit andeutet. Mit Hilfe anwaltlicher Beratung wird der Antrag beim Amtsgericht eingereicht, das die Gründe prüft und das Verfahren unter bestimmten Umständen eröffnet…
Sonderfonds für Kulturveranstalter
Mit einem Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro will der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen. Damit können Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen auch in Münster wieder anlaufen.
Das Bundesministerium für Finanzen informiert zu diesem Programm.