Seit 1. Mai: Insolvenzantrag wieder Pflicht - trotz Corona!
Aussetzungsphase ist Ende April abgelaufenDie von der Bundesregierung eingeräumte Schonzeit für Unternehmen, die wegen der coronabedingt unverschuldeten finanziellen Schieflage keinen Insolvenzantrag stellen mussten, ist vorbei. Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit müssen sie seit dem 1. Mai wieder innerhalb der gesetzlichen Fristen - d.h. spätestens drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - einen Antrag auf Insolvenz stellen.
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