Bares für Bildung
KOMPASS
Das Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ unterstützt hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige, die mindestens 2 Jahre am Markt sind, durch gezielte Qualifizierungen. Bis zu 90 Prozent der Qualifizierungskosten, max. 4.500 Euro, können übernommen werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragsstellung und Beratungsmöglichkeiten finden Interessierte hier.
Förderprogramm „Bildungsscheck NRW“ eingestellt!
Seit 01.07.2024 ist die Förderung beruflicher Weiterbildung über den Bildungsscheck NRW beendet. Alle vorher ausgestellten Schecks sind bis 2029 gültig und können auch nach Ende der Förderung noch bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden.
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung, eine neue Förderung für berufliche Weiterbildung zu schaffen. Es ist geplant, auch weiterhin Personen mit geringerem Einkommen mit einer Bezuschussung von 50 Prozent und maximal 500 Euro der Weiterbildungskosten zu unterstützen. Diese Förderung soll voraussichtlich ab Winter 2024/2025 zur Verfügung stehen. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/berufliche-weiterbildung
Bis dahin verweist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW auf folgende Förderinstrumente:
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/themen-in-nrw/bbie
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/weitere-foerdermoeglichkeiten
Bei Weiterbildung Geld
Auch für Unternehmen bietet die Agentur für Arbeit Fördermittel für Weiterbildung und Qualifizierung an:
– Lehrgangskosten: Zuschüsse zwischen 25% und 100% nach Betriebsgröße.
– Arbeitsentgeltzuschüsse (Lohnersatz für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten): Zuschüsse zwischen 25% und 75% nach Betriebsgröße.
– Förderung von betrieblichen Umschulungen (auch bei 3-jähriger oder längerer Umschulungsdauer möglich).
– Zusätzliches Qualifizierungsgeld: Für Arbeitsplätze, die durch den Strukturwandel gefährdet sind und durch gezielte Weiterbildung (mind. 120 Std.) erhalten werden können. Lohnkostenentlastung in Höhe von 60% bis 67% des Nettoentgelts. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Arbeitgeber. Förderdauer: bis 3,5 Jahre.
Wichtig: Die Förderung muss immer vor Beginn der Weiterbildung oder Umschulung beantragt werden!
Weitere Informationen und Beratungen erhalten Unternehmen beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter dem Stichwort Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.