Megatrend Digitalisierung -
Programmvielfalt für den Wandel
Die Digitalisierung revolutioniert die Wirtschaft in einem noch nie dagewesenen Maß. Mit gezielten und bedarfsorientierten Angeboten für Unternehmen wollen die Fördermittelgeber, unter anderem das Land und der Bund, die Transformation vorantreiben. Denn der Wandel ist für die Wertschöpfung von immenser Bedeutung.
Ihre WFM-Ansprechpartnerin im Fördermittelsektor, Antje Wunderlich, erreichen Sie telefonisch unter
0251 68642-90
oder per Mail an
wunderlich@wfm-muenster.de
Zuschüsse
DigiRess - Ressourceneffizienz durch Digitalisierung - Laufzeitende 30.06.2024
DigiRess – ein Programm des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in KMU ermöglichen. Die förderfähigen Maßnahmen lassen sich in drei Förderschwerpunkte unterteilen.
- Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
- Digitale Optimierung der Produktgestaltung
- Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung
Wer wird gefördert?
- Die Förderung richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
- Großunternehmen sind nur in Verbundvorhaben mit KMU antragsberechtigt (mit einem hohen finanziellen Eigenanteil).
- Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind ebenfalls nur als Verbundpartner antragsberechtigt (und müssen ebenfalls einen finanziellen Eigenanteil nachweisen).
Wie hoch ist die Förderung?
KMU können im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe eine Zuwendung von max. 200.000 Euro erhalten.
- Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen können eine Anteilfinanzierung
bis zu 75 % - mittelständische KMU können eine Anteilfinanzierung bis zu 60 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten beantragen.
Die maximalen Förderquoten von 75 % bzw. 60 % können im Einzelfall erhöht werden (s. Förderrichtlinie).
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einer Skizze stellen Sie Ihre Vorhabenidee zunächst dar. Die Skizze wird nach Kriterien der Förderrichtlinie im Wettbewerb mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern bewertet. Erhält die Skizze eine Förderempfehlung kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.
Über www.digiress.de gelangen Sie zum Skizzenportal des VDI Technologiezentrums. Dort sind auch alle für das Skizzenverfahren notwendigen Dokumente und Vorlagen abrufbar.
Vorlagefristen sind im Monatsturnus vorgesehen, abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Kommende Vorlagefristen: 15.09.2022, 15.10.2022, 15.11.2022 und 15.12.2022
> Weitere Informationen zu DigiRess
> Förderrichtlinie DigiRess
"go-digital" – Laufzeitende 31.12.2024
„go-digital“ – ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Was wird gefördert?
Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Die fünf Beratungsmodule sind:
- Digitalisierungsstrategie
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Digitale Markterschließung
- IT-Sicherheit
- Datenkompetenz
Die Module können miteinander kombiniert werden, dabei nimmt die IT-Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert ein. Jede Beratungsleistung muss daher eine Pflichtberatung zur IT-Sicherheit beinhalten
Wer und was wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Handwerksbetriebe mit technologischem Potenzial. Voraussetzungen: Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern, Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
- Die Optimierung von Prozessen, die bestmögliche Verwendung von Daten und die Erschließung neuer Marktanteile
- Die Finanzierung von Maßnahmen, mit denen sich Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 % auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. D.h. die maximale Fördersumme beträgt 16.500,- Euro.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Die interaktive Beraterlandkarte ermöglicht eine schnelle Online-Suche nach passenden Beraterinnen und Beratern in der Region. Kontaktdaten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Hintergrundinformationen zum Leistungsspektrum stehen per Mausklick bereit. Die Karte wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
„Digital Jetzt“ – Laufzeitende 31.12.2023
„Digital Jetzt“ – ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Was wird gefördert?
Digitalisierungsvorhaben in zwei Modulen:
- Fördermodul 1: Investition in digitale Technologien
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. - Fördermodul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.
Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, in der die Investition erfolgt:
- aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
- mit drei bis 499 Beschäftigten
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Ab dem 01.07.2021 gelten folgende Förderquoten:
- bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
- bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
- bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Förderportal. Notwendige Unterlagen bzw. Anlagen werden ausschließlich elektronisch hochgeladen. Besonderheit: Aufgrund der großen Nachfrage wurde ein monatliches Losverfahren für die Antragstellung eingerichtet. Die Ziehung erfolgt jeweils am 15. eines Monats. Ausgewählte Nutzer werden automatisch benachrichtigt und können anschließend einen Antrag vorbereiten und einreichen.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Mittelstand Innovativ & Digital – ein Angebot des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW
Was wird gefördert?
1) Teilprogramm: MID-Gutschein (drei Varianten)
- MID-Digitalisierung
- MID-Analyse
- MID-Innovation
Unterstützt werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Technologietransfer, bei externen Analysen und Entwicklungsarbeiten durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Auch die effiziente digitale Transformation unternehmensinterner Prozesse wird mit MID-Gutscheinen gefördert. Der Fokus liegt dabei auf einer intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Betriebsabläufen.
Gefördert wird auch die Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie etwa CAD-Programme, aber auch Dokumentenmanagement-Software und Enterprise-Resource-Planning-Software.
2) Teilprogramm: MID-Assistent
Mit diesem Teilprogramm werden Kleinst- und kleine Unternehmen dabei unterstützt, Arbeitsplätze zu schaffen, dem Fachkräftemangel zu begegnen und gleichzeitig den Wissens- und Technologietransfer in den Betrieb hinein voranzutreiben: Junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden als MID-Assistent/in im Unternehmen angestellt, um ihr frisch erworbenes Wissen in einem konkreten Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- oder Innovationsprojekt einzubringen.
Unternehmen können auch Hochschulabsolventen/innen einstellen, die projektbezogen die Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen erhöhen und eine Transformation hin zu klimaverträglichen, nachhaltigen Technologien vorantreiben. Geförderte Projekte können z. B. die Langlebigkeit, Schadstofffreiheit oder zirkuläre Wertschöpfungsketten von Produkten verbessern.
3) Teilprogramm: MID-Digitale Sicherheit
Unterstützt Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Förderung in drei verschiedenen Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:
- Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit und Maßnahmen, um die dadurch erkannten Schwachstellen zu beheben
- Schulungen der Mitarbeitenden, um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren und gezielt fortzubilden
- Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz (z. B. Anti-Viren- und Anti-Ransom-Software)
KMU können auch eine Projektlaufzeit von drei Monaten wählen und somit ihre Projekte noch schneller umsetzen. Außerdem wird über MID-Digitale Sicherheit nun auch Hard- und Software für Firewalls sowie Patch-Management-Software gefördert.
Wer wird gefördert?
1) Einen MID-Gutschein können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.
2) Einen MID-Assistenten können kleine Unternehmen mit Sitz in NRW und weniger als 50 Mitarbeitenden beantragen. Von diesen 49 Mitarbeitenden dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eingestellt sind, sowie Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt.
3) MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.
Wie hoch ist die Förderung?
1) MID-Gutschein
- MID-Digitalisierung: bis 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
- MID- Analyse: bis 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
- MID-Innovation: bis 40.000 € (Bagatellgrenze: 10.000 €)
Förderumfang: Kleinst- und kleine Unternehmen mit 80 %, mittlere Unternehmen mit 60 %
Förderdauer: 6, 9 oder 12 Monate
Jedes Unternehmen kann in der Regel innerhalb von zwei Jahren nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen.
2) MID-Assistent
Die Auszahlung der Förderung für einen MID-Assistenten wird zweimonatlich beantragt und für diesen Zeitraum vorab ausgezahlt. Abhängig von der Zahl der bereits im Unternehmen vorhandenen Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss erhält das Unternehmen dabei einen Lohnzuschuss von maximal 48.000 Euro pro Jahr (noch keine akademischen Abschlüsse im Unternehmen) oder maximal 33.000 Euro pro Jahr (bei 1-5 Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss). Die Förderung läuft über zwei Jahre.
3) MID-Digitale Sicherheit
Die geförderten Unternehmen werden mit bis zu 15.000 Euro unterstützt, wobei die Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen bei 80% liegt und die Förderquote für mittlere Unternehmen bei 60%. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Fördersumme die geltende Untergrenze von 4.000 Euro überschreitet. Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens können nicht erstattet werden. Die Projektlaufzeit ist bei der Antragstellung wählbar und kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Anträge sind vor Beginn des Projekts beim Projektträger Jülich (PJ) online zu stellen:
** Für MID-Digitale Sicherheit steht ein monatliches Förderkontingent zur Verfügung. Ist dieses ausgeschöpft, schließt das System. Anträge können dann wieder ab dem ersten Tag des Folgemonats gestellt werden („Windhund-Verfahren“).
Potentialberatung
Ein Programm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds
Was wird gefördert?
Mit Hilfe der Potentialberatung können Betriebe entlang von fünf zentralen Themenbereichen gemeinsam mit einem Berater beteiligungsorientiert ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten. Mindestens eins dieser Themenfelder muss Inhalt der Beratung sein:
- Arbeitsorganisation
Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb; Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle; interne/externe Kommunikation und Kooperation; Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden. - Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung
Personalentwicklung; Qualifizierungsberatung; Stärkung der Ausbildungsfähigkeit Innovationen durch kompetente Beschäftigte. - Demografischer Wandel
Wissensmanagement; altersgerechte Arbeitsorganisation; Arbeitszeit, damit (insbesondere ältere) Beschäftigte ihre Arbeit lange und gesund ausüben können. - Digitalisierung
Gestaltung von Arbeit und Technik. - Gesundheit
Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und Work-Life-Balance.
Wer wird gefördert?
Eine Potentialberatung können Betriebe mit Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen, die mindestens einen Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Bezuschusst werden 40 % der notwendigen Ausgaben für Beratungstage – bis maximal 400 Euro pro Beratungstag. In Anspruch genommen werden können maximal 8 Beratungstage innerhalb von 36 Monaten. D.h. die maximale Förderhöhe beträgt 3.200,- Euro. Die Dauer einer Beratung inkl. Abrechnung sollte einen Zeitraum von höchstens 9 Monaten umfassen.
Sofern gegenüber der Agentur für Arbeit im letzten halben Jahr eine Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) übermittelt wurde, können vor Durchführung der Potentialberatung zusätzlich zwei weitere Beratungstage für eine Neustartberatung in Anspruch genommen werden.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Vor Beginn einer Beratung muss das Unternehmen über einen Beratungsscheck verfügen. Dieser wird von einer durch das Land NRW beauftragten Beratungsstelle – z.B. Wirtschaftsförderung Münster – ausgegeben.
Anschließend kann das Unternehmen mit einem Berater seiner Wahl die Beratung durchführen. Der Antrag auf Auszahlung der Zuschüsse wird nach Abschluss der Beratung bei der Bezirksregierung gestellt.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU – Laufzeitende 31.12.2026
Ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds
Was wird gefördert?
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ fördert konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Wer wird gefördert?
Die Förderung können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Anspruch nehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Für Unternehmen aus Münster oder dem Münsterland liegt der Fördersatz bei 50% der Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit 1.750 Euro. Förderfähig sind das Honorar sowie eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sind (ab Gründungsdatum), müssen ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner – z.B. Wirtschaftsförderung Münster – führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.
Der Antrag wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt. Nach Erhalt einer Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung durch einen BAFA-registrierten Berater begonnen werden. Die Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten beendet und beim BAFA abgerechnet sein.
Bildungsscheck NRW
Ein Programm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds
Was wird gefördert?
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die der (digitalen) Kompetenzentwicklung dienen.
Nicht förderfähig: z.B. Coaching, Messe und- Kongressteilnahmen, Vortragsreihen, Informationsveranstaltungen, Freizeitaktivitäten, Doppelförderung, bei gesetzlicher Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte in Unternehmen im privaten Besitz, Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW.
- Betrieblicher Zugang:
Arbeitgeber mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW, unter 50 Beschäftigte (keine Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden). - Individueller Zugang:
Beschäftigte und Selbständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 40.000,- Euro liegt (unter 80.000,- Euro bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung).
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Bildungsscheck wird eine Förderung von 50 % der Weiterbildungskosten gewährt, max. 500,- Euro.
- Betrieblicher Zugang:
Max. zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr, jeweils nur einen pro Person. - Individueller Zugang:
Ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Anträge werden bei einer Beratungsstelle – z.B. Wirtschaftsförderung Münster – gestellt. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, stellt die Beratungsstelle einen Bildungsscheck aus, der beim Weiterbildungsanbieter vor Beginn der Maßnahme eingereicht wird. Der Antragsteller bezahlt nur den Eigenanteil der Weiterbildungskosten.
Die Weiterbildungsmaßnahme darf erst nach Ausstellung des Bildungsschecks beginnen. Es darf vor der Ausstellung noch keine Rechnung erstellt/bezahlt werden.
> Weitere Informationen zum Bildungsscheck
> Zur Antragstellung
Förderkredite
NRW.BANK Digitalisierung und Innovation
NRW.BANK Digitalisierung und Innovation – ein Programm der NRW.BANK
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, deren Investitionsort in NRW liegt, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg versprechen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Förderbaustein Digitalisierung:
- Digitale Produktion und Verfahren
- Digitale Produkte
- Digitale Strategie und Organisation
Förderbaustein Innovation:
- Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm
- Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren
- wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren
Wer wird gefördert?
Kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe sowie Unternehmen in Gründung.
Wie hoch ist die Förderung?
Zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 %. Zinssatz fest für die gesamte Laufzeit.
Als Ratendarlehen mit 3-jähriger Laufzeit ohne Tilgungsfreijahr oder mit 5-, 7-, 10-jähriger Laufzeit und einem optionalen Tilgungsfreijahr.
Darlehenshöchstbetrag: 10 Mio. Euro.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Antrag und ggf. Bürgschaft über die Hausbank bzw. ein Kreditinstitut nach Wahl.
> Weitere Informationen zum Programm NRW.BANK Digitalisierung und Innovation.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
ERP Innovations- und Digitalisierungskredit – ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Was wird gefördert?
Gefördert wird Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- der gesamte Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens
Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung:
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
Wie hoch ist die Förderung?
Kredithöhe und Auszahlung:
- Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
- Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
- Bis zu 100 % ihrer förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel
- Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags
Den individuellen Zinssatz ermittelt die Hausbank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag erfolgt über die Hausbank.
> Weitere Informationen zum ERP Innovations- und Digitalisierungskredit
Spezialförderung für den Handel
Digitalcoach NRW
Ein Programm des Handelsverbands NRW sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW
Was wird gefördert?
Die Digitalcoaches bieten NRW-weit Unterstützung bei der Suche nach passenden Digitalisierungsstrategien für Händler: Sie zeigen Richtungen auf, begleiten Prozesse und helfen dabei, konkrete Anliegen umzusetzen, z.B. das Konzipieren einer Internetpräsenz oder den Einstieg in die sozialen Medien.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelgroße Händler, die den richtigen Weg in die digitale Welt suchen.
Wie hoch ist die Förderung?
Kostenloses Angebot
Wie funktioniert die Antragstellung?
Kontaktaufnahme über das Kontaktformular mit der Zentrale in Düsseldorf.