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Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Steinfurter Straße 60a · D-48149 Münster · Tel +49 (251) 68642-0

Bares für Beratung


Der wirtschaftliche und ökologische Wandel verlangt von Betrieben und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Entwicklungsbereitschaft. Um Potenziale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben, können Unternehmen und Selbständige Zuschüsse für Beratungsleistungen erhalten. Die förderfähigen Beratungsthemen reichen von wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung über Kompetenzentwicklung und Digitalisierung bis hin zu ressourceneffizientem Wirtschaften und zur Entwicklung einer betriebsspezifischen Umweltstrategie.

Ihre WFM-Ansprechpartnerin im Fördermittelsektor, Antje Wunderlich, erreichen Sie telefonisch unter

0251 68642-90
oder per Mail an
wunderlich@wfm-muenster.de

INQA-Coaching - agil in die digitale Zukunft

Von Digitalisierung bis Dekarbonisierung: Auch kleine und mittlere Unternehmen spüren den Wandel der Arbeitswelt. INQA-Coaching bietet niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsleistungen, um den Herausforderungen zu begegnen und sich gemeinsam mit den Beschäftigten krisensicher und zukunftsfest aufzustellen. Bis zu 80 % der Beratungskosten können übernommen werden. Eine INQA-Beratungsstelle finden Sie hier.

Förderprogramme

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds

Im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können am Markt bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, um ihr Unternehmerpotential und ihre Handlungskompetenzen zu vertiefen. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen, wenn sie

  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Die Höhe des Zuschusses liegt für Münster und das Münsterland bei 50% der Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit 1.750 Euro. Förderfähig sind das Honorar sowie eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens.

Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sind (ab Gründungsdatum), müssen ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner – z.B. Wirtschaftsförderung Münster – führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.

Der Antrag wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt. Nach Erhalt einer Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung durch einen BAFA-registrierten Berater begonnen werden. Die Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten beendet und beim BAFA abgerechnet sein.

Weitere Informationen zum Förderprogramm >>

Potentialberatung NRW - Laufzeitende 31.12.2023

Ein Programm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds

Die Potentialberatung unterstützt Unternehmen und Beschäftigte dabei, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Entlang von fünf zentralen Themenbereichen können Unternehmen gemeinsam mit einem Berater ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten. Die Potentialberatung setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Für eine Potentialberatung können Unternehmen ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.

Mindestens eins dieser Themenfelder muss Inhalt der Beratung sein:

  • Arbeitsorganisation
  • Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung
  • Demografischer Wandel
  • Digitalisierung
  • Gesundheit

Eine Potentialberatung können Betriebe mit Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen, die mindestens einen Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Bezuschusst werden 40 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage – bis maximal 400 Euro pro Beratungstag. In Anspruch genommen werden können maximal 8 Beratungstage innerhalb von 36 Monaten. Die maximale Förderhöhe beträgt 3.200,- Euro.

Sofern gegenüber der Agentur für Arbeit im letzten halben Jahr eine Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) übermittelt wurde, können vor Durchführung der Potentialberatung zusätzlich zwei weitere Beratungstage für eine Neustartberatung in Anspruch genommen werden.

Vor Beginn einer Beratung muss das Unternehmen über einen Beratungsscheck verfügen. Dieser wird von einer durch das Land NRW beauftragten Beratungsstelle – z.B. Wirtschaftsförderung Münster – nach einem ausführlichen Informationsgespräch ausgegeben.

Anschließend kann das Unternehmen mit dem Berater seiner Wahl die beteiligungsorientierte Beratung durchführen. Der Antrag auf Auszahlung der Zuschüsse an das Unternehmen wird nach Abschluss der Beratung bei der Bezirksregierung gestellt. Die Dauer einer Beratung inkl. Abrechnung sollte einen Zeitraum von 9 Monaten möglichst nicht überschreiten.

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Transformationsberatung NRW - Laufzeitende 31.12.2023

Ein Programm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds

Mit der Transformationsberatung können Unternehmen eine Beratungs-Förderung zum Themenfeld „green economy“ erhalten. Der Zuschuss unterstützt Sie dabei, eine neue Umweltkultur in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Ziel der Transformationsberatung ist die Entwicklung einer betriebsindividuellen Klimastrategie, bei der es z.B. darum geht wie Ihr Unternehmen klima- und umweltfreundlich und gleichzeitig wettbewerbsfähig agieren kann und welche Fähigkeiten und Qualifikationen Ihre Mitarbeiter hierfür benötigen. Die Transformationsberatung setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Für eine Transformationsberatung können Unternehmen ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.

Eine Transformationsberatung können Betriebe mit Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen, die mindestens einen Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Bezuschusst werden 40 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage – bis maximal 400 Euro pro Beratungstag. In Anspruch genommen werden können maximal 12 Beratungstage innerhalb von 36 Monaten. Die maximale Förderhöhe beträgt 4.800,- Euro.

Vor Beginn einer Beratung muss das Unternehmen über einen Beratungsscheck verfügen. Dieser wird von einer durch das Land NRW beauftragten Beratungsstelle – z.B. Wirtschaftsförderung Münster – nach einem ausführlichen Informationsgespräch ausgegeben.

Anschließend kann das Unternehmen mit dem Berater seiner Wahl die beteiligungsorientierte Beratung durchführen. Der Antrag auf Auszahlung der Zuschüsse an das Unternehmen wird nach Abschluss der Beratung bei der Bezirksregierung gestellt. Die Dauer einer Beratung inkl. Abrechnung sollte einen Zeitraum von 9 Monaten möglichst nicht überschreiten.

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Flyer zur Transformationsberatung >>
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Ihr Weg zur Förderung

Wenn Sie eine der genannten Beratungsförderungen nutzen möchten, können Sie uns Ihre Anfrage ganz einfach online übersenden: gewünschte Förderung anklicken, Formular ausfüllen und abschicken! Wir melden uns anschließend bei Ihnen.

Antrag Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Antrag Förderung Potentialberatung
Antrag Förderung Transformationsberatung