Kontakt / Ansprechpartner
Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Steinfurter Straße 60a · D-48149 Münster · Tel +49 (251) 68642-0

Nachhaltigkeitskonzepte

Nachhaltigkeit basiert auf drei Säulen: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Nachhaltiges Wirtschaften erfordert somit ein werteorientiertes Handeln im Unternehmen. Wenn Sie sich ganz konsequent auf diesen Weg begeben wollen, dann können die folgenden Konzeptansätze mit ihren entsprechenden Berichten Sie dabei unterstützen:

  • CSR-Bericht
  • DNK-Nachhaltigkeitsbericht
  • Die 20 DNK-Kriterien
  • Gemeinwohlbilanz

CSR-Bericht

Corporate Social Responsibility (CSR) bedeutet wörtlich „gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“. CSR ist somit ein ganzheitliches Unternehmenskonzept. Unternehmen können damit eine Haltung etablieren, die sowohl soziale, ökologische und ethische Belange gleichermaßen in die Betriebsführung integriert.

Step-by-Step zum CSR-Bericht

Das CSR-Kompetenzzentrum Münsterland hat eine Roadmap entwickelt, die Ihnen bei der Erarbeitung Ihres CSR-Berichtes als Anleitung dienen kann:

  1. Selbstbewertung
  2. Leitlinie
  3. Strategie
  4. Maßnahmenprogramm
  5. Statusbericht

Betrachtet werden dabei die Handlungsfelder „Arbeitsplatz und Mitarbeiter“, „Betrieblicher Umweltschutz“, „Produktverantwortung und Markt“ sowie „Gemeinwesen und bürgerschaftliches Engagement“. Wichtig ist, dass Sie sich als Unternehmer auf diesen Weg gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern machen.

Unser Kooperationspartner:

CSR Kompetenzzentrum Münsterland
Dr. Udo Westermann
uw@csr-muensterland.de
0251/9731634

Weiterführende Informationen:
> CSR-Leitfaden

 

DNK-Nachhaltigkeitsbericht

Der deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ermöglicht Unternehmen, ihr Nachhaltigkeitsengagement transparent und vergleichbar zu machen.  Der Kodex unterstützt den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bietet einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Um den Nachhaltigkeitskodex zu erfüllen, erstellen Unternehmen eine sogenannte DNK-Erklärung zu den 20 DNK-Kriterien, wie Strategie, Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen oder Qualifizierung.

Step-by-Step zum DNK-Nachhaltigkeitsbericht

Der DNK stellt einen Leitfaden mit fünf Schritten zur Verfügung, der den Weg zum DNK-Bericht aufzeigt:

  1. Erste Planungsschritte (insbesondere Informationen sammeln)
  2. Die DNK-Datenbank nutzen (Vergleich mit Unternehmen der eigenen Branche möglich)
  3. Die DNK-Erklärung erstellen (DNK bietet weitere Hilfsdokumente)
  4. Die Durchsicht auf formale Vollständigkeit beantragen (Feedback durch das DNK-Büro)
  5. Die DNK-Erklärung sinnvoll nutzen (interne Kommunikation und PR, Steuerungsinstrument)

Die allgemein zugängliche DNK-Datenbank erzeugt Sichtbarkeit. Die veröffentlichten Berichte können miteinander verglichen werden.

Weiterführende Informationen:
> Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Die 20 DNK-Kriterien

Strategie: Im Rahmen dieses Kriteriums soll aufgezeigt werden, ob sich das Unternehmen strategisch mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt oder ob bisher nur einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, die noch nicht in ein übergreifendes Format eingeordnet wurden. Ein strategischer Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen bedeutet, dass zentrale Handlungsfelder identifiziert werden, in denen sich ein klarer Bezug zwischen Nachhaltigkeitsthemen und dem Kerngeschäft zeigt.

Wesentlichkeit: Um dem Nachhaltigkeitsmanagement eine effektive Wirkung zu geben, sollten Unternehmen zunächst den Fokus auf die Lösung besonders drängender Probleme legen. Dafür muss zuvor geklärt werden, welche Unternehmensaktivitäten mit wichtigen ökologischen und / oder sozialen Problemen verknüpft sind oder auf diese einwirken. Eine Analyse der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte sollte möglichst nicht nur aus Sicht des Unternehmens selbst, sondern im Dialog mit wichtigen Stakeholdern erarbeitet werden.

Ziele: Nachhaltigkeit ist in Unternehmen ein Querschnittsthema, das die Zusammenarbeit verschiedener Geschäftsbereiche erfordert. Klare Ziele, die ambitioniert, aber auch erreichbar sind, unterstützen dabei eine konstruktive und koordinierte Zusammenarbeit und stellen sicher, dass die Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt wird.

Tiefe der Wertschöpfungskette: Die Wertschöpfungskette von Unternehmen reicht von der Rohstoffproduktion über die Erstellung des eigentlichen Produkts oder der Dienstleistung bis hin zum Recycling nach der Nutzung bzw. dem Ende des Services.

Verantwortung: Im Rahmen dieses Kriteriums soll berichtet werden, wer im operativen Geschäft sowie auf der Führungsebene für die Weiterentwicklung des Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit verantwortlich ist. Zu beachten ist dabei, dass Nachhaltigkeit eine große Bandbreite von Themen umfasst.

Regeln/Prozesse: Hier wird aufgeführt, welches Rahmenwerk vorliegt. Damit nicht für jede einzelne Entscheidung überlegt werden muss, wie man das Thema Nachhaltigkeit berücksichtigen sollte, kann es in Regeln und Prozesse eingebettet werden. Dabei können neue Regeln und Prozesse aufgesetzt und alte Regeln und Prozesse erweitert werden (z.B. Einkaufsrichtlinien um ökologische und soziale Kriterien).

Kontrolle: In diesem Kriterium geht es insbesondere um die Verwendung regelmäßig erhobener Daten für die interne und externe Darstellung der Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit. Zusätzlich sollte möglichst der Zusammenhang zwischen den Zielen in der Nachhaltigkeitsstrategie und den erfassten Informationen deutlich werden; als Leistungsindikatoren können z.B. Indikatoren aus GRI und EFFAS genutzt werden.

Anreizsysteme: Die Einbettung von Nachhaltigkeitsaspekten in Anreizsysteme kann dazu beitragen, die Motivation von Führungskräften und Mitarbeitenden zum Thema Nachhaltigkeit zu fördern. Dieses System ist zu erfassen, wobei zu beachten ist, dass die Anreizsysteme einen direkten Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens haben.

Beteiligung von Anspruchsgruppen: Wie das Unternehmen von Anspruchsgruppen gesehen und eingeschätzt wird, kann einen großen Einfluss auf den Geschäftserfolg des Unternehmens haben. Der Fokus liegt bei diesem Kriterium auf der Erfassung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den Stakeholdern.

Innovations-/Produktmanagement: In diesem Kriterium werden insbesondere diejenigen Prozesse und Maßnahmen behandelt, die die Innovationskraft im Unternehmen stärken. Diese reichen von einfachen Verfahren des betrieblichen Vorschlagswesens bis hin zur Beteiligung an Forschungsvorhaben. Auch die Beschreibung der Atmosphäre für Innovationen, in der Risiken eingegangen werden dürfen und eine konstruktive Fehlerkultur im Unternehmen herrscht, sollten aufgeführt werden. Dazu zählt zudem die Einbettung von Nachhaltigkeitsthemen in bestehende Innovationsprozesse, z.B. klare Nachhaltigkeitskriterien für die Projekte der Forschungs- und Entwicklungsabteilung.

Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen: In diesem Kriterium liegt der Fokus auf der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen im gesamten Geschäftsbetrieb und darüber hinaus auch im Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen: Nutzung von Materialien, Fläche und Energie sowie die Nutzung von Wasser, Boden und Luft und ihre Verschmutzung durch Emissionen oder Abfall. Das Thema Ressourcen geht aber auch bis hin zur Erhaltung der Artenvielfalt und den Einfluss des Unternehmens auf die Biodiversität.

Ressourcenmanagement: Mit Blick auf den Umweltschutz ist es essenziell, dass insbesondere die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen (wie fossile Brennstoffe) auf ein Minimum reduziert wird und der Umgang mit Naturgütern (wie Boden und Wasser) besonders verantwortungsvoll geschieht. Bei diesem Kriterium ist das Konzept für das Management im Umgang mit Ressourcen darzustellen.

Klimarelevante Emissionen: Treibhausgasemissionen (insbesondere CO2) können reduziert werden, indem weniger Energie verbraucht wird. Es ist aber auch möglich, die Emissionen zu reduzieren, indem erneuerbare Energiequellen genutzt werden (siehe Kriterium Ressourcenmanagement). Hier sind die Ziele und Ergebnisse des Unternehmens sowohl zur Verringerung des Energieverbrauchs als auch zur Umstellung auf erneuerbare Energie zu verfassen.

Arbeitnehmerrechte: Dieses Kriterium betrachtet, welche anerkannten nationalen und internationalen Standards zu Arbeitnehmerrechten das Unternehmen respektiert. Bei internationalen Aktivitäten ist darzustellen, inwiefern das Unternehmen die ILO-Kernarbeitsnormen achtet und ob ggf. auch deutsche Standards für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland umgesetzt werden. Einzubeziehen sind auch die Standards und weitergehenden Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Einhaltung von Standards zu Arbeitnehmerrechten in Zulieferbetrieben und bei Dienstleistern.

Chancengerechtigkeit: Grundsätzlich sollte dargestellt werden, wie das Unternehmen sicherstellt, dass die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingehalten werden. Weiterhin soll gezeigt werden, wie sich das Unternehmen darüber hinaus für Chancengleichheit einsetzt, alle angemessen bezahlt, Diskriminierung vermeidet und einen positiven Beitrag zur Integration von Minderheiten leistet sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert.

Qualifizierung: Dieses Kriterium beschäftigt sich mit der Frage nach der Aus- und Weiterbildung. Es können z.B. formalisierte Programme, spezielle Budgets für Seminare und Fortbildungen oder auch der proaktive Umgang mit Bildungsurlaub aufgeführt werden.

Menschenrechte: Die Einhaltung der Menschenrechte ist nicht nur ein Thema für international operierende Unternehmen. Auch innerhalb Deutschlands sind Menschenrechtsthemen, das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit oder der Schutz vor (Berufs-)Krankheiten relevant. Zu beschreiben ist an dieser Stelle explizit, wie das Unternehmen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommt.

Gemeinwesen: In diesem Kriterium geht es um Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung, die über das Kerngeschäft des Unternehmens hinausgehen. Zu beschreiben ist der Einsatz für lokale Projekte und Fördermaßnahmen, im Rahmen derer das Unternehmen Verantwortung für die Gesellschaft übernimmt: Spenden an Sportvereine, Kulturveranstaltungen oder soziale Einrichtungen, aber auch Kooperationen mit Schulen oder Hochschulen, in denen Schüler/-innen Praktikumsplätze angeboten werden oder der Praxisbezug von Studiengängen erhöht wird.

Politische Einflussnahme: Bei diesem Kriterium sind folgende Punkte aufzuführen: alle wesentlichen Eingaben, die in Gesetzgebungsverfahren gemacht wurden, wesentliche Positionspapiere und Stellungnahmen, alle Lobbylisten, in denen Vertreterinnen oder Vertreter des Unternehmens eingetragen sind, alle wesentlichen Mitgliedsbeiträge, die das Unternehmen zahlt, alle Zuwendungen, die an Regierungen vergeben wurden, sowie alle wesentlichen Spenden, die an Parteien oder Politiker getätigt wurden.

Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten: Das Kriterium bezieht sich sowohl auf die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien im Allgemeinen (also z.B. auch relevante Umweltgesetzgebung) als auch auf das Verhindern von Korruption im Besonderen. Berichtet werden sollte einerseits über formalisierte Prozesse, z.B. über Due Diligence Prozesse und Compliance-Systeme. Andererseits kann beschrieben werden, ob und wie das Thema in der Unternehmenskultur verankert wird.

Gemeinwohlbilanz

Die Gemeinwohl-Ökonomie versteht sich als ein ethisches Wirtschaftsmodell. Das Wohl von Mensch und Umwelt wird zum obersten Ziel des Wirtschaftens gemacht. Eine konkrete Umsetzung im Unternehmen kann auf der Basis der Gemeinwohl-Matrix erfolgen. Sie beschreibt 20 Gemeinwohl-Themen inhaltlich und gibt Anleitungen zur Bewertung nach Gemeinwohl-Maßstäben. Für die fünf Berührungsgruppen (Lieferanten, Eigentümer/Finanzpartner, Mitarbeitende, Kunden/Mitunternehmer, gesellschaftliches Umfeld) des eigenen Unternehmens erfolgt eine Kombination mit den vier relevanten Wertekategorien:

  • Menschenwürde
  • Solidarität und Gerechtigkeit
  • Ökologische Nachhaltigkeit
  • Transparenz und Mitentscheidung

Ziel der Bewertung ist es, die Wirkung von unternehmerischen Aktivitäten auf das Gemeinwohl sichtbar zu machen.

Gemeinwohl-Matrix

Quelle: https://web.ecogood.org/de/unsere-arbeit/gemeinwohl-bilanz/gemeinwohl-matrix/

Step-by-Step zur Gemeinwohl-Bilanz

Die Bilanz-Erstellung erfolgt in drei Schritten:

  1. Gemeinwohl-Bericht erstellen
  2. Gemeinwohl-Audit oder Peer Evaluierung
  3. Gemeinwohlbilanz veröffentlichen

Der Gemeinwohlbericht ist die Dokumentation der Gemeinwohl-Orientierung Ihres Unternehmens. Basis hierzu ist eine entsprechende Selbstanalyse in Bezug auf die 20 Gemeinwohl-Themen. Nach erfolgreicher externer Prüfung können Sie Ihr Testat in den Gemeinwohl-Bericht integrieren. Das nun vervollständigte Dokument ist Ihre Gemeinwohl-Bilanz.

Alle Berichte können als Instrument dienen, um das eigene unternehmerische Handeln immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und sich im Bereich Nachhaltigkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Weiterführende Informationen:
> Gemeinwohlökonomie