Wirtschaftsförderung Münster unterzeichnet Charta
Beruf und Pflege zu regeln, braucht einen engen Schulterschluss zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Aktuell dominieren in Unternehmen neben Arbeitszeitanpassungen, individuelle Absprachen, zum Beispiel zum Arbeitsort und zur Arbeitsorganisation. „Wir teilen die Einschätzung des NRW-Gesundheitsministeriums“, erklärt Fuchs, „dass sich die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für die Unternehmen rechnet. Denn Vereinbarkeitsangebote am Arbeitsplatz wirken aktiv möglichen betrieblichen Folgekosten entgegen.“
Die Mitarbeitenden mit Pflegeaufgaben fehlen seltener und erhalten ihr Arbeitsvolumen. Eine gelingende Vereinbarkeit zu gewährleisten, hilft Arbeitgebern, erfahrene Mitarbeitende zu unterstützen, deren Gesundheit zu fördern, sie nicht zu verlieren und Kosten für die Personalakquise und deren Einarbeitung zu vermeiden.
Laut Statistik des Landes pflegen sechs Prozent der Erwerbstätigen zwischen 16 und 64 Jahren regelmäßig einen Angehörigen. Überträgt man dies auf NRW, bedeutet das eine Zahl von mindestens 600.000 erwerbstätigen pflegenden Angehörigen. Unter Ihnen sind vor allem Personen zwischen 45 und 64 Jahren, die Pflegeaufgaben in der Familie übernehmen. Je höher das
Durchschnittsalter der Mitarbeitenden ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Mitarbeitende im Unternehmen
Beruf und Pflege unter einen Hut bringen. Deutlich wird, dass die Übernahme von Pflege zeitliche Ressourcen der erwerbstätigen pflegenden Angehörigen bindet. Der Trend einer wachsenden Anzahl von erwerbstätigen pflegenden Angehörigen wird sich auch in den nächsten Jahren bedingt durch das Zusammenspiel der demografischen Entwicklung, höheren Erwerbsquoten, späteren Renteneintrittsalter sowie einer Knappheit an professionell Pflegenden fortsetzen.