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„Weiterbildungsförderung für Geringverdiener sollte fortgeführt werden“

WFM hat an Evaluation der Bildungsprämie teilgenommen

Seit 2008 profitieren Geringverdiener bei beruflicher Weiterbildung von der Bildungsprämie. Zu der Frage, ob das Programm auch über das Ende der aktuellen Förderphase im Jahr 2020 hinaus fortgeführt werden soll, hat Günter Klemm von der Wirtschafts¬förderung Münster GmbH eine klare Meinung. „Ja, es zahlt sich aus“, erklärte er nun gegenüber dem Forschungsinstitut Betriebliche Bildung aus Nürnberg. Im Auftrag des Bundesbildungsministeriums interviewt es zurzeit ausgewählte Beratungsstellen und Kursteilnehmer in Deutschland, um das Programm Bildungsprämie zu evaluieren.

Mit der Bildungsprämie will die Bundesregierung Menschen mit geringem Einkommen für die Weiterbildung mobilisieren. Hier ist der Bedarf zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit besonders hoch, heißt es. Interessenten können sich in Münster zum Beispiel an die Wirtschaftsförderung wenden. Sie fungiert als „verlängerter Arm“ des Bundesbildungsministeriums, prüft die Förderkonditionen und stellt nach einem positiven Bescheid einen so genannten Prämiengutschein aus. Damit bekommt der Kursteilnehmer 50 Prozent, maximal 500 Euro der Kosten, erstattet.

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Positiv bewertete Klemm in dem Gespräch mit dem Forschungsinstitut Betriebliche Bildung die Lockerung der Fördervoraussetzungen bei der Bildungsprämie seit Mitte 2017. Es sei gut, dass die Kostenobergrenze pro Kursus und das Alter von Antragstellern für die Genehmigung eines Zuschusses nicht mehr relevant sind. Das habe die Nachfrage gestärkt, auch wenn es immer noch bestimmte Kriterien zu erfüllen gilt.

Damit ein Antragsteller den Prämiengutschein erhält, muss er mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Weiterhin maßgeblich ist ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten.
Das Förderinstrument ist bares Geld wert und wird beim Anbieter der Fortbildungsmaßnahme eingereicht. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.