WFM hat an Evaluation der Bildungsprämie teilgenommen
Mit der Bildungsprämie will die Bundesregierung Menschen mit geringem Einkommen für die Weiterbildung mobilisieren. Hier ist der Bedarf zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit besonders hoch, heißt es. Interessenten können sich in Münster zum Beispiel an die Wirtschaftsförderung wenden. Sie fungiert als „verlängerter Arm“ des Bundesbildungsministeriums, prüft die Förderkonditionen und stellt nach einem positiven Bescheid einen so genannten Prämiengutschein aus. Damit bekommt der Kursteilnehmer 50 Prozent, maximal 500 Euro der Kosten, erstattet.
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Sparen Sie bei Ihrer Weiterbildung! Hier geht´s zur Terminvereinbarung mit Günter Klemm.
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Positiv bewertete Klemm in dem Gespräch mit dem Forschungsinstitut Betriebliche Bildung die Lockerung der Fördervoraussetzungen bei der Bildungsprämie seit Mitte 2017. Es sei gut, dass die Kostenobergrenze pro Kursus und das Alter von Antragstellern für die Genehmigung eines Zuschusses nicht mehr relevant sind. Das habe die Nachfrage gestärkt, auch wenn es immer noch bestimmte Kriterien zu erfüllen gilt.
Damit ein Antragsteller den Prämiengutschein erhält, muss er mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Weiterhin maßgeblich ist ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten.
Das Förderinstrument ist bares Geld wert und wird beim Anbieter der Fortbildungsmaßnahme eingereicht. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.